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Ehefrau mit dem Tod bedroht

Wegen Körperverletzung ist ein 32-Jähriger aus Etzdorf angeklagt. Er bestreitet die Tat. Das Verfahren wird fortgesetzt.

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Von Helene Krause

Seine Ehefrau habe ihn am 10. Januar vergangenen Jahres nicht in die gemeinsame Wohnung in Roßwein gelassen. Außerdem habe sie ihm, als er die Wohnung doch betrat, zwei Ohrfeigen verpasst. Nur deshalb habe er sie an den Handgelenken gepackt. So erzählt es der Angeklagte vor dem Amtsgericht Döbeln. „Ich war Brötchenholen. Als ich zurückkam, ließ sie mich nicht wieder rein. Geschlagen und bedroht habe ich sie nicht.“ Vorgeworfen werden ihm Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung. Außer, dass er ihre Handgelenke gepackt hat, soll er ihr auch gedroht haben, sie zu töten. Zehn Tage nach dem Vorfall wollte die Frau nach Lübeck fahren. Zu diesem Zeitpunkt soll der Angeklagte zu ihr gesagt haben: „Ich hab´ die Hells Angels auf Dich angesetzt. Die werden Dir einen Kopfschuss verpassen. Du kommst nicht nach Lübeck. Die werden Dich töten.“ Auch ihren Eltern soll er mehrfach gedroht haben, sie alle umzubringen.

In der Zeugenvernehmung verstrickt sich die Frau mehrfach in Widersprüche. An die Vorfälle kann sie sich nicht mehr genau erinnern. „Es hat mehrfach etwas gegeben“, sagt sie. „Nach der Hochzeit, im November 2013, ging das los.“ Nur dass er sie an den Handgelenken gepackt und gegen ein Weinregal gestoßen habe, weiß sie noch. Aber in ihrer Vernehmung bei der Polizei hatte sie den Stoß gegen das Regal nicht erwähnt. Nachdem ihr Mann ihr mit den Hells Angels gedroht hatte, erstattete sie Anzeige. „Ich lass mich nicht bedrohen“, erklärt sie vor Gericht.

Doch zweieinhalb Stunden nachdem sie bei der Polizei war, rief sie auf dem Revier an und wollte die Anzeige zurücknehmen. Auf die Frage von Richter René Stitterich, was sie dazu bewogen hat, erklärt die Frau, sie habe den Angeklagten angerufen. „Ich sprach mit ihm. Er sagte, er wollte sich ändern. Er ist mein Mann. Ich habe auch Fehler gemacht. Ich wollte ihm noch eine Chance geben.“

Von dem Stoß gegen das Weinregal habe sie angeblich nur deshalb nichts erzählt, weil sie vor dem Angeklagten Angst hatte und weil sie wusste, dass er vorbestraft ist. „Ich wollte nicht noch mehr zusammenkommen lassen.“ Doch die Erklärung lässt Verteidiger Rechtsanwalt Thomas Fischer nicht gelten. „Sie hatten keine Angst, zu sagen, dass er sie an den Handgelenken gepackt hat und dass er sie mit den Hells Angels bedroht hat“, sagt Fischer.

Merkwürdig an den Schilderungen der Geschädigten ist auch, dass sie in Lübeck in ein Frauenhaus wollte. „Es gibt Frauenhäuser in Sachsen“, meint Verteidiger Fischer. Warum wollten Sie ausgerechnet nach Lübeck.“ Auf diese Frage will die Roßweinerin nicht antworten. Nach einer Zeit des Schweigens erklärt sie, dass sie in Lübeck aufgewachsen sei. Deshalb habe sie dort mit dem Frauenhaus einen Termin vereinbart. Am 31. Januar 2014 zog sie dort ein. Etwa drei Monate verbrachte sie in Lübeck. Dass der Beschuldigte Kontakt zu den Hells Angels hat, hat er ihr erzählt. Die Scheidung vom Angeklagten hat sie noch nicht eingereicht. „Ich will es jetzt tun“, sagt sie vor Gericht.

Wegen der unklaren Beweislage schlägt Richter René Stitterich vor, das Verfahren einzustellen. Doch damit ist die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden. Grund dafür ist, dass der Beschuldigte zur Tatzeit unter Bewährung stand. Er ist mehrfach vorbestraft.

Das Verfahren wird fortgesetzt. Dann sollen die Eltern der Geschädigten und eine Freundin, mit der der Beschuldigte ein Kind hat und die sich zur Tatzeit in der Wohnung der Geschädigten aufgehalten hat, als Zeugen gehört werden. Weil die Eltern des Opfers in der polizeilichen Vernehmung die Aussage verweigerten und der Wohnort der Freundin unbekannt ist, bleibt es abzuwarten, ob in der Fortsetzungsverhandlung ein Urteil gefällt werden kann.