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Dynamo Dresden zieht optimistisch vor Gericht

Dynamo Dresden kämpft am Donnerstag in Frankfurt gegen das Pokal-Ausschluss-Urteil für die kommende Saison.

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© dpa

Von Tina Hofmann

Dresden. Gut vorbereitet, aber ohne öffentlich formulierte Erwartungen kämpft Dynamo Dresden am Donnerstag vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gegen den Pokalausschluss für die Saison 2013/2014. Nach den Vorkommnissen rund um die Zweitrunden-Partie im DFB-Pokal bei Bundesligist Hannover 96 am 31. Oktober 2012 war der Zweitligist im Dezember vergangenen Jahres vom DFB-Sportgericht zu der drakonischen Strafe verurteilt worden.

Im Berufungsverfahren unter Leitung von Götz Eilers versucht der Verein nun, den Ausschluss noch abzuwenden. «Wir reisen am Donnerstag gut vorbereitet nach Frankfurt und glauben, dass wir eine schlüssige Argumentation im Berufungsverfahren vortragen werden. Wir denken aber auch, je weniger von uns im Vorfeld Erwartungen an das Gericht über die Öffentlichkeit formuliert werden, desto eher können unsere Argumente auf fruchtbaren Boden fallen», sagte Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Neben ihm wird Dresden durch Anwalt Jörg Heyer, den Sicherheitsbeauftragten Sören Klar und Fanbeauftragten Marek Lange vertreten.

In Hannover wurden 41 Straftaten verzeichnet, es gab neun Verletzte und drei Festnahmen. Beim Urteil kam das Vorstrafenregister des Vereins erschwerend hinzu, auch wenn ihm laut dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz im Verhalten vor und während der Partie in Hannover keine Fehler vorzuwerfen waren. Dies nimmt Dresden als Anlass, nicht nur gegen den Ausschluss zu kämpfen. «Wir haben uns darauf verständigt, in die Berufung zu gehen, weil wir der Meinung sind, dass die Problematik der schuldensunabhängigen Haftung nach wie vor ein großes Problem für die Vereine ist. Aus diesem Grund werden wir den Prozess weitergehen, um eine Klärung herbeizuführen», begründete Präsident Andreas Ritter die Entscheidung zur Berufung.

Die Chancen sind nur schwer abzuschätzen, aber vor einem Jahr wendete Dresden schon einmal den Pokalausschluss ab. Nach den Vorfällen bei Borussia Dortmund in der zweiten Runde des DFB-Pokals 2011 kam das Sportgericht Dynamo auch zu diesem Urteil. Im Berufungsverfahren unter der Leitung von Eilers wurde die Strafe im Februar 2012 in ein Heim-Geisterspiel gegen den FC Ingolstadt 04, ein Fanverzicht bei Eintracht Frankfurt und eine Strafzahlung an den DFB in Höhe von 100.000 Euro umgewandelt.

Im Vorfeld der ersten Verhandlung 2011 hatte der Verein schon bei der Partie auf St. Pauli freiwillig auf seine Fans verzichtet. Den finanziellen Schaden im Heim-Geisterspiel am 11. März 2012 fing der Club mit dem Verkauf von 34.638 «Geistertickets» auf. Vom 200.000 Euro großen Reinerlös steckte Dynamo 30.000 Euro in verschiedene Projekte, unter anderem einen Preis für das Engagement gegen Gewalt und Ausgrenzung. Bei einem Geisterspiel, das unter normalen Umständen fast ausverkauft wäre, gehen dem Club schätzungsweise 300.000 Euro Einnahmen verloren. Den finanziellen Schaden eines Pokalausschlusses beziffert Müller auf eine Million Euro, auch wenn dies vom Vordringen in eine bestimmte Runde und dem Gegner sowie dem damit verbundenen möglichen Fernsehspiel abhängt. (dpa)