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Dürfen Ortschaftsräte ein eigenes Budget haben?

Über diese Frage haben sich die Bürgermeisterkandidaten gestritten. Die Gemeindeordnung gibt eine eindeutige Antwort.

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Von Mandy Schaks

Beim SZ-Wahlforum waren beide Bürgermeisterkandidaten in Altenberg in einem Punkt komplett anderer Meinung. Es ging um die Ortschaftsräte und darum, ob sie mehr beteiligt werden und aus Haushaltsmitteln der Stadt ein eigenes, kleines Budget zur Verfügung gestellt bekommen. Geld, über das sie dann selbst entscheiden können, wo es ihrer Ansicht nach am besten im Ort eingesetzt werden soll.

Mario Nitschke, der als Einzelbewerber am 7. Juni antritt, hält das für wichtig und sieht da rechtlich auch Möglichkeiten. Dem widersprach Bürgermeister Thomas Kirsten (Freie Wählervereinigung Altenberg). Er sagte: „Das lässt die Sächsische Gemeindeordnung gar nicht zu“. Die Stadt gebe deshalb finanzielle Unterstützung über die Förderung von Vereinen und über die Kurtaxe für touristische Veranstaltungen in den Stadt- und Ortsteilen.

Dieser Weg ist gangbar, schließt aber ein eigenes Budget für die Ortschaftsräte nicht aus, wie Thomas Obst, Abteilungsleiters Kommunalaufsicht im Landratsamt, auf SZ-Nachfrage bestätigt. In dem Punkt irrt sich Thomas Kirsten. „Die Sächsische Gemeindeordnung lässt es ausdrücklich zu, Ortschaftsräten als Gremien zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Aufgaben angemessene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen“, sagt Obst. Als Aufgaben benenne die Gemeindeordnung unter anderem die Unterhaltung und Ausstattung öffentlicher Einrichtungen, deren Bedeutung über die Ortschaft nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen. Zu weiteren Aufgaben zählten zum Beispiel die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der örtlichen öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie die Förderung von Vereinen sowie des Brauchtums in der Ortschaft. Diese Budgets werden Obst zufolge im Rahmen der Gesamtausgaben der Gemeinde festgesetzt, unter Berücksichtigung des Umfanges der in der Ortschaft vorhandenen Einrichtungen. „Der Stadt- bzw. Gemeinderat bestimmt also im Rahmen seiner Beschlussfassung zum jährlichen Gemeindehaushalt, in welcher Höhe den Ortschaftsräten Finanzmittel zur Bewirtschaftung zugewiesen werden“, so Obst weiter. „Die Ortschaften haben jedoch keinen eigenen Haushaltsplan.“ Die Höhe bestimme der Stadt- bzw. Gemeinderat. Eine konkrete gesetzliche Vorgabe hierfür gebe es aber nicht. Abhängig sei diese in erster Linie von der Finanzlage der Gemeinde. Aus diesem Grund würden die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel auch recht unterschiedlich ausfallen.

Meistens gebe es einen Pauschbetrag pro Einwohner der Ortschaft, der den Ortschaftsräten zur Bewirtschaftung gewährt wird. Das reiche von 1,50 Euro bis 10 Euro pro Einwohner. Als Beispiele, wo das praktiziert wird, nannte er Bannewitz, Sebnitz und Wilsdruff.