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Drohungen und rechte Pöbeleien

Ein vorbestrafter Dresdner muss erneut vor Gericht. Auch, weil er einen SZ-Reporter attackiert hat.

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© dpa (Symbolfoto)

Von Christoph Springer

Ralf S. kann sich nur schwer beherrschen. Menschen, die nicht seiner Meinung sind, bekommen das regelmäßig zu spüren. Den Pirnaer Landrat Michael Geisler (CDU) hat er im November 2015 bei Facebook als „Volksverräter, Feigling, Nichtsnutz, Schwächling und Parasit der Gesellschaft“ bezeichnet. Dazu drohte er, Geisler „die Fresse einzuhauen“. Kurz darauf nannte er eine Frau eine „Assi-Schlampe“. Für beide Taten wurde er zu Geldstrafen verurteilt.

Doch der heute 51-Jährige hat daraus keine Lehren gezogen. Im Gegenteil: Am 19. September 2016 ging er sogar noch weiter. An dem Montag traf er auf dem Postplatz den SZ-Gerichtsreporter Alexander Schneider. Der Redakteur war zu Pegida gegangen, um die Demonstration zu beobachten. Schneider hatte auch über den Prozess geschrieben, in dem sich S. für seine Facebook-Attacke gegen Geisler verantworten musste. Erst beleidigte der Dresdner den Redakteur. „Dass man Kritik ausgesetzt ist und beleidigt wird, ist fast schon normal“, ordnete Schneider die Arbeit bei Pegida-Demonstrationen ein. Doch S. wurde handgreiflich. Mit zwei Komplizen folgte er Schneider in die Altmarktgalerie und bedrängte den Reporter dort mehrfach. Das Trio umstellte ihn dabei und drohte mit Schlägen. „Er sagte, er wird erst Ruhe geben, wenn ich die Stadt verlassen habe“, erinnerte sich der Redakteur. „Ich habe wirklich gedacht, jetzt schlägt’s gleich ein.“ Erst als Schneider eine Verkäuferin bat, die Polizei zu rufen, ließen die Männer von ihm ab.

Ausfällig wurde Ralf S. sogar, als seine Mutter am 2. Juni 2017 ärztliche Hilfe brauchte. Der Notarzt, ein gebürtiger Slowake, und eine Rettungsassistentin bekamen zu hören, was Ralf S. von ihnen hält. Der Arzt bat S., die Medikamente seiner Mutter aus ihrer Wohnung zu holen. Er brachte die Medizin und reichte sie in den Notarztwagen. Dann wollten die Helfer die Autotür schließen, um die Rentnerin ungestört behandeln zu können. Das passte S. nicht. Er wurde laut und „hat gewütet“, so die Rettungsassistentin. Dabei nannte er den Arzt einen Kanaken und seine dunkelhäutige Assistentin einen Nigger.

Für die Attacke gegen den Redakteur und seine Beleidigungen bekam S. eine Strafe von vier Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. Außerdem muss er 100 Arbeitsstunden leisten.