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Drohnen – Vom Spielzeug zum Wirtschaftsfaktor

400 000 Drohnen sind derzeit in Deutschland im Einsatz. Ihre maximale Flugzeit liegt bei 45 Minuten. Das hat Gründe.

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© Symbolbild/dpa

Von Stephan Hönigschmid

Während die kleinen, surrenden Fluggeräte anfangs nur ein netter Zeitvertreib waren, haben sie sich in den vergangenen Jahren mehr und mehr zum Wirtschaftsfaktor entwickelt. Auch der Gesetzgeber hat deshalb in diesem Jahr mit einer Verordnung auf die neue Situation reagiert. Wir haben die wichtigsten Zahlen und Fakten zusammengetragen.

Das Team des Dresdner Start-ups Flightseeing musste nach der Gesetzesänderung sein Geschäftsmodell überdenken und hat neue Einsatzfelder gefunden.
Das Team des Dresdner Start-ups Flightseeing musste nach der Gesetzesänderung sein Geschäftsmodell überdenken und hat neue Einsatzfelder gefunden. © Flightseeing

Anzahl

Laut Deutscher Flugsicherung (DFS) sind in Deutschland etwa 400 000 Drohnen im privaten und kommerziellen Einsatz. Die DFS rechnet damit, dass sich die Zahl bis 2020 auf etwa 1,2 Millionen verdreifachen wird. Da bisher für Drohnen keine Registrierungspflicht besteht, handelt es sich bei den Zahlen aber nur um Schätzwerte.

Wirtschaftsfaktor

Nach einer Analyse des Beratungsunternehmens Pricewaterhouse Coopers hat der Markt für drohnenbasierte Dienstleistungen in den kommenden Jahren bis 2020 weltweit ein Potenzial von 127 Milliarden US-Dollar. Spitzenreiter sind in der Untersuchung der verschiedenen Dienstleistungen die Bereiche Infrastruktur mit 45 Milliarden US-Dollar und Landwirtschaft mit 32 Milliarden US-Dollar.

Einsatzmöglichkeiten

Die Einsatzmöglichkeiten für zivile Drohnen, die auch als Copter bezeichnet werden, sind vielfältig. Sie reichen von Luftaufnahmen für Fotos oder Videos über die technische Kontrolle von Gebäuden, Hochspannungsmasten oder Windkraftanlagen bis hin zur Vermessungstechnik. Ein wertvoller Helfer sind sie zudem in der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft, um die Entwicklung von Pflanzen zu begutachten sowie Ernte- und Wildschäden festzustellen. Des Weiteren eignen sie sich auch für die Brandbekämpfung der Feuerwehr. So kann beispielsweise die Wärmestrahlung von Gebäuden oder Flächen mithilfe von an den Drohnen befestigten Wärmebildkameras aus sicherer Entfernung ermittelt werden.

Spannend sind außerdem Pläne, Drohnen im Logistikbereich einzusetzen und damit Pakete auszuliefern. Der Versandhändler Amazon hat bereits 2016 erfolgreich entsprechende Tests in Großbritannien durchgeführt, und auch die Deutsche Post testete per Sondergenehmigung unter anderem in Bayern sowie in Bonn und auf der Insel Juist.

Neben dem Fehlen eines einheitlichen Luftkorridors für Drohnen sind jedoch nach Ansicht von Branchenverbänden die neuen Regelungen für das Fliegen außerhalb der Sichtweite nicht ausgereift. Denn obwohl das Verbot streng genommen lediglich für den privaten Bereich besteht, gilt es durch die bürokratische Regelung de facto auch im gewerblichen Kontext fort. „Unserer Meinung nach ist das Problem bei dieser Regelung die Einzelfallentscheidung. Es ist noch überhaupt nicht absehbar, wie die geforderte Sicherheitsbewertung aussehen wird, ob weitere Gutachten beigebracht werden müssen und wie lange der Genehmigungsprozess dauern wird. Diese Regelungen werden einen zügigen Ausbau von Geschäftsmodellen mit Out-of-Sight-Flügen verhindern“, sagt Florian König vom Bundesverband Zivile Drohnen in Berlin. Darüber hinaus stehen auch die derzeitigen Akkus auf Lithium-Ionen-Basis, die maximal eine Flugzeit von einer Dreiviertelstunde ermöglichen, derartigen Vorhaben in Deutschland in der Praxis entgegen.

Gesetze

Gesetzliche Bestimmungen entsprechend der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 7. April 2017: Sowohl private als auch kommerzielle Nutzer brauchen für den Betrieb einer Drohne eine Haftpflichtversicherung. Flüge über 100 Höhenmeter sind grundsätzlich verboten, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung einer Landesluftfahrtbehörde vor.

0,25 Kilogramm

Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm müssen gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels feuerfester Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.

Zwei Kilogramm

Drohnenführerschein: Für den Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen ab zwei Kilogramm ist ab dem 1. Oktober 2017 ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre. Auch Daniel Zenzipér von der Dresdner Medienagentur Flightseeing begrüßt die Einführung des Führerscheins, warnt jedoch vor schwarzen Schafen im Internet, die beim Erlangen des Dokuments behilflich sein wollen. „Grundsätzlich ist die Einführung des Führerscheins sinnvoll, weil klare Regeln und deren Überprüfung notwendig sind.“ Allerdings müsse darauf geachtet werden, dass der Führerschein von Anbietern aus dem Netz auch rechtlich verbindlich ist, so Zenzipér.

Fünf Kilogramm

Erlaubnispflicht: Für Drohnen, die über fünf Kilogramm wiegen sowie für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde nötig.

Flugverbot

Ein Betriebsverbot gilt außerhalb der Sichtweite und über sensiblen Bereichen wie z. B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäusern, Menschenansammlungen, Industrieanlagen, in der Nähe von Flughäfen (Mindestabstand 1,5 Kilometer), über Wohngrundstücken (ab 0,25 Kilogramm) und immer, wenn Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden könnten. Durch den vorgeschriebenen Mindestabstand von 100 Metern zu angrenzenden Grundstücken ist es gerade in dicht besiedelten Gegenden nicht mehr so einfach möglich, die Drohne auf dem eigenen Grundstück fliegen zu lassen, ohne vorher sämtliche Nachbarn um Erlaubnis zu fragen.

Kosten

„Führender Hersteller im Bereich der zivilen Drohnen ist die chinesische Firma DJI. Mit deutlichem Abstand folgt unter anderem das französische Unternehmen Parrot“, sagt Daniel Zenzipér und fügt an: „Die Preise für Drohnen variieren je nach Material, Kameraausstattung und Akkulaufzeit.“ So gibt es bereits preiswerte Modelle wie die Parrot-Drohne „Mambo“ für etwa 100 Euro. Allerdings hat diese keine Kamera, eine Akkulaufzeit von 9 Minuten und eine Reichweite von gerade mal 20 Metern.

Etwas besser ist da schon die DJI Phantom 3 Standard-Drohne für etwas mehr als 500 Euro. Sie hat einen intelligenten Flug-Assistenten, eine 2,7K-Kamera für HD-Videos, Kamerastabilisierung und kann mit einer Akkuladung bis zu 25 Minuten in der Luft bleiben. Ähnlich beliebt und erst seit Kurzem auf dem Markt ist die DJI Spark für 599 Euro, die Full-HD-Videos ermöglicht und mit der optionalen Fernsteuerung eine Reichweite bis zu 100 Meter hat.

Obwohl es keine klare Trennung zwischen privat und gewerblich gibt, weil jede private Drohne rein theoretisch auch kommerziell benutzt werden kann, müssen die gewerblichen Anbieter deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen. „Die DJI Inspire 2 kostet beispielsweise 7 098 Euro. Hinzu kommen dann noch Kosten für Akkus und SD-Karten, sodass man mit etwa 10 000 Euro rechnen muss“, so Zenzipér.

Der Preis ergibt sich insbesondere durch die hochwertige 4K-Kameratechnik, bei der sich die Linsen wechseln lassen, sowie besonders leichte und hochwertige Materialien, aus denen die Drohne besteht.

Hinzu kommen Notfall- und automatische Rückflugsysteme. „Da hat sich viel getan. Es gibt jetzt jede Menge Sensoren, die verhindern, dass man irgendwo dagegen fliegt.“ Vorteilhaft sei auch die Haltbarkeit der Drohnen. „Durch die modernen Drohnen mit ihren kontaktlosen Brushless-Motoren sind die Wartungszyklen extrem verlängert worden. Die Abnutzung hat sich sehr verringert und die Zuverlässigkeit auch bei widrigen Bedingungen erhöht“, sagt Daniel Zenzipér.