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Drogenpartys mit Minderjährigen?

Eine 29-jährige Angeklagte soll einem 15-jährigen Mädchen täglich Crystal gegeben haben.

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© dpa/Symbolbild

Abgabe von Drogen an Minderjährige in 72 Fällen – die Angeklagte aus Dresden, selbst Mutter von vier Kindern, hat bereits mehrere Vorstrafen und sitzt seit August in Haft. Am Freitag begann ihr jüngster Prozess vor dem Landgericht Dresden. Laut Anklage soll die 29-Jährige zwischen Ende September und Mitte Dezember 2014 in ihrer Wohnung einem 15 Jahre alten Mädchen täglich jeweils eine Bahn der Partydroge Crystal zum sofortigen Schnupfen gegeben haben. Als Gegenleistung habe die Jugendliche der Angeklagten bei der Betreuung ihrer Kinder und anderen Haushaltsarbeiten geholfen, die Frau habe jedoch auch Taschengeld der 15-Jährigen genommen. Außerdem soll die Angeklagte neben vier Schwarzfahrten in Straßenbahnen im April 2014 ein anderes Mädchen in einer Straßenbahn geschlagen haben.

Zu den Drogen-Vorwürfen machte die Angeklagte keine Angaben. Die anderen Taten räumte die Angeklagte ein. An die Schläge in der Bahn könne sie sich nicht mehr gut erinnern. Einen Grund könne sie daher nicht nennen. Die Frau wurde bereits zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie eines oder mehrere ihrer Kinder geschlagen haben soll. Die Kinder leben nicht mehr bei ihr.

Nach den Angaben des zur Tatzeit 13-jährigen Opfers der Schläge muss es wohl so gewesen sein, dass das Mädchen in der Bahn gelacht habe, was die Angeklagte vor der Bahn auf sich bezogen haben muss. Am nächsten Tag, als die Angeklagte zufällig wieder in die Bahn stieg und das Mädchen erkannte, soll sie ihm zweimal an den Kopf geschlagen haben. Mehr Probleme bereitete dem Gericht die inzwischen 17-jährige Crystal-Konsumentin.

Sie erschien zunächst nicht, auch ihre Eltern waren nicht in der Lage, die Jugendliche zum Gericht zu bewegen. Sie haben offenbar schon vor Jahren den Draht zu ihrer Tochter verloren. Mit zwölf habe sie schon gekifft, sagte die Mutter. Als die Jugendliche nachmittags endlich im Gericht war, gab sie an, sie habe vielleicht fünfmal von der Angeklagten Drogen bekommen, sei auch oft woanders gewesen. Der Frage nach nächtlichen Drogenpartys wich sie aus. Der Prozess wird fortgesetzt. (lex)