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Dreister Trick bringt Geldstrafe ein

Ein 26-jähriger Mann aus Waldheim stand wegen Betrugs vor Gericht. Er bestellte unter falschem Namen.

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© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. Mit einem dreisten Lächeln im Gesicht sitzt der mittelgroße, schlanke Angeklagte im Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wird dem 26-Jährigen aus Waldheim Betrug in zwei Fällen.

Am 26. September 2015 soll der Beschuldigte bei der Firma Vodafone ein Smartphone der Marke Samsung Galaxy im Wert von 672 Euro bestellt und einen Vertrag darüber abgeschlossen haben. Am 29. September 2015 bestellte er bei der selben Firma zwei Smartphones Samsung Galaxy und schloss ebenfalls Verträge ab. Die beiden Telefone kosteten insgesamt rund 1200 Euro.

Die Handys bestellte er allerdings nicht auf seinen eigenen Namen, sondern auf den Namen des Geschädigten. Der hatte vor sieben oder acht Jahren seinen Personalausweis verloren. Auch gab der Beschuldigte die Kontodaten des Betrogenen bei den Bestellungen an. Vodafone buchte die entsprechenden Beträge vom Konto des Geschädigten ab.

Falsches Klingelschild

Um die beiden Mobiltelefone zu erhalten, brachte der Beschuldigte an seiner Wohnungstür und am Klingelschild am Wohnhaus an der Schillerstraße in Waldheim den Namen des Opfers an. Der Postbotin, die die Pakete auslieferte, zeigte der Angeklagte den Personalausweis des Geschädigten. Außerdem legte der Beschuldigte eine Meldebescheinigung des Opfers vor. Er erklärte, dass der Adressat sein Bruder sei, der im Krankenhaus liege. Er wäre berechtigt, für ihn die Pakete anzunehmen. Wie er in Besitz des Personalausweises und der Kontodaten kam, blieb in der Verhandlung ungeklärt.

„Der Personalausweis war abgelaufen“, sagt die Postbotin als Zeugin in der Verhandlung. „Die Meldebescheinigung kann er im Internet gefälscht haben.“ In der Verhandlung erkennt die Zustellerin in dem Beschuldigten den Mann wieder, dem sie die Pakete übergab. Später will sie ihm noch einmal auf einem Schrottplatz begegnet sein.

Der Geschädigte bemerkte den Betrug, als Vodafone unberechtigt Abbuchungen von seinem Konto vornahm. Eine Rücksprache mit dem Telefonanbieter ergab, dass auf seinen Namen Verträge abgeschlossen und Telefone gekauft worden waren. Er erstattete Anzeige.

Der Angeklagte leugnet die Taten. „Ich kenne den Geschädigten nicht“, erklärt er. „Ich habe ihn noch nie gesehen und auch noch nie mit ihm zu tun gehabt. Ich habe bei Vodafone nichts bestellt.“

Vor Gericht ist der Beschuldigte nicht unbekannt. Zwei Einträge hat er im Bundeszentralregister stehen, beide wegen Betrugs. Erst am 29. April dieses Jahres war er vom Amtsgericht Döbeln zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragt und dabei verschwiegen, dass er eine geringfügige Beschäftigung ausübte. Dem Amt entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 2128,37 Euro.

Weil die Postbotin den Angeklagten als den Mann erkennt, dem sie die Pakete ausgeliefert hat, geht das Gericht davon aus, dass er auch die Handyverträge abgeschlossen und die Telefone in Empfang genommen hat. Richterin Magdalena Richter verurteilt den Beschuldigten wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 5 500 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.