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Dreister Diebstahl im Toom-Baumarkt

Ein Mann stahl Waren im Wert von 1100 Euro. Vor Gericht sagt er nun, er hätte keine andere Wahl gehabt.

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© Symbolbild/dpa

Von Yvonne Popp

Freital. Im Dezember meldeten sich Kunden am Informationsstand des Toom-Baumarktes an der Schachtstraße in Freital. Sie hatten gesehen, wie im Außengelände ein junger Mann Waren aus seinem gut gefüllten Einkaufswagen unter dem Zaun nach draußen schob. Ein Verkäufer und der stellvertretende Filialleiter eilten herbei. Und tatsächlich: Als sie die Außenanlage erreichten, war er immer noch dabei, diverse Artikel in aller Ruhe nach draußen zu befördern.

„Es stimmt“, sagte Wilhelm K. nun vor dem Amtsgericht in Dippoldiswalde. Er muss sich dort wegen versuchten Diebstahls verantworten „Ich habe all die Sachen gestohlen. Aber ich habe das nicht freiwillig gemacht. Ich wurde dazu gezwungen.“ Dann erzählt der 24-Jährige eine haarsträubende Geschichte. An dem fraglichen Tag will er auf der Talstraße in Freital von zwei Männern angesprochen und bedroht worden sein. Sie sollen ihn mit Waffengewalt dazu gebracht haben, im Baumarkt auf Beutezug zu gehen. Wer sie waren, wie sie hießen und warum sie ausgerechnet ihn zum Diebstahl genötigt haben, will Wilhelm K. nicht wissen. Auch bei der Beschreibung der zwielichtigen Typen bleibt er mehr als vage. Einer sei groß und blond, der andere eher klein gewesen. Erst erzählt er, sie hätten ihn zu Fuß abgefangen, dann wiederum schildert er, wie sie ihm im Auto bis zum Baumarkt gefolgt waren. Woher der Wagen kam und was für ein Fahrzeugtyp das war, konnte K. aber nicht sagen. Richter und Staatsanwalt geben dem Angeklagten zu verstehen, dass sie die Geschichte nicht glauben. „Es ist zwar gut, dass Sie die Tat an sich einräumen“, stellt der Staatsanwalt fest. Er weist ihn aber daraufhin, dass sich seine absurde Rechtfertigung nicht strafmildernd auswirkt. Im Gegenteil: Seine Aussagen würden weitere Ermittlungen nach sich ziehen. Sollten die sich als unwahr erweisen, hätte er sich zusätzlich des Vortäuschens einer Straftat schuldig gemacht. Wilhelm K. lässt sich davon aber nicht beeindrucken. Er bleibt bei seiner Geschichte.

Die Aussagen der beiden Mitarbeiter des Toom-Marktes deuten dann allerdings darauf hin, dass der Beschuldigte womöglich nicht allein gehandelt hat. „Als wir ihn aufgriffen, hatte er schon einen beträchtlichen Teil der gestohlenen Waren unter dem Zaun nach draußen befördert“, berichtet der stellvertretende Filialleiter. Er glaubt, dass K. all die Sachen draußen gar nicht hätte unbemerkt abtransportieren können. Nicht zuletzt, weil Wilhelm K. eine Liste in der Hand hielt, die er ganz offensichtlich abgearbeitet hatte, gingen die beiden Mitarbeiter davon aus, dass es sich hier um einen Auftragsdiebstahl handelte.Der Richter verurteilte den bereits einschlägig vorbestraften Angeklagten zur Zahlung eines hohen Geldbetrages. Beim nächsten Mal droht ihm Freiheitsstrafe.