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Dreiste Betrügereien

Seine Baufirma lief, und doch kassierte der Mann haufenweise Geld von der Arge. Jahrelang ging das gut.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Viele Jahre, viele Zahlen, viele Vorwürfe. Die Staatsanwältin hatte gut zu tun, die 30 Anklagepunkte gegen einen aus Portugal stammenden Bauunternehmer herunterzurattern: Betrug, Urkundenfälschung, falsche Versicherung an Eides statt, Vorenthaltens- und Veruntreuung von Arbeitsentgelt. Seit 2007 soll der 53-Jährige mit dreisten Angaben bei der Dresdner Arge etwa Sozialleistungen für sich, seine Frau und die beiden Kinder ergaunert haben. Der Mann habe verschwiegen, dass er mit seiner Firma zwischen Ende 2006 und 2010 mehr als 800 000 Euro eingenommen hatte. Der Familie sind mehr als 63 000 Euro zu viel ausgezahlt worden.

Darüber hinaus hatte der 53-Jährige eine zweite Baufirma namens „Beton und Mann GbR“, in der er seine fünf Angestellten als Gesellschafter geführt habe – Strohmänner. Er selbst habe dann sich und seinen Sohn eingestellt, um von der Arge Eingliederungszuschüsse zu kassieren. Auch dieser Schwindel hatte sich gelohnt. So kassierte er mehr als 14 000 Euro.

Der Angeklagte lebte und arbeitete schon in den 90er-Jahren in Dresden und ist wegen zahlreicher Verkehrsdelikte und ähnlicher Betrügereien vorbestraft. Anfang dieses Jahres wurde er aus der Schweiz ausgeliefert, saß bis August in Untersuchungshaft und verbüßte in dieser Zeit auch zwei frühere Freiheitsstrafen. Er lebt jetzt wieder in der Schweiz und kam freiwillig zu seinem Prozess am Amtsgericht Dresden.

Verteidiger Michael Stephan hat in einem Rechtsgespräch mit dem Schöffengericht und der Staatsanwältin ein für seinen Mandanten annehmbares Ergebnis erzielt: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die das Gericht zur Bewährung aussetzte, und eine Geldstrafe von 10 800 Euro.
Darüber hinaus erhielt er die Auflage, 31 500 Euro als Schadenswiedergutmachung an die Arge zu zahlen. Dafür hat der 53-Jährige alle 30 Vorwürfe aus der Anklage in vollem Umfang eingeräumt.

Mit dem Geständnis habe der Angeklagte dem Gericht eine sicherlich langwierige Beweisaufnahme erspart, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Hassel. Strafmildernd wertete er, dass die Vorwürfe schon sehr weit zurückliegen, teilweise kurz vor der Verjährung standen. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Frau des 53-Jährigen, sie saß neben ihm, stellte das Gericht gegen die Zahlung einer Geldauflage von 1 000 Euro vorläufig ein.