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Dippser Parkdeckprozess geht weiter

Das für die Planung verantwortliche Ingenieurbüro legt Berufung ein. Das hat Folgen für den Rückbau.

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© Frank Baldauf

Von Franz Herz

Dippoldiswalde. Der Prozess der Stadt Dippoldiswalde gegen das Planungsbüro Ruhsam und Ullrich wegen Planungsfehlern beim Bau des Parkdecks über dem Busbahnhof in Dippoldiswalde geht jetzt in die nächste Instanz. Das Ingenieurbüro Ruhsam und Ullrich legt Berufung gegen das Urteil vom 10. September dieses Jahres ein, wie Gunter Ullrich mitteilte.

Diese Entscheidung haben die beiden Inhaber des Büros nicht allein getroffen, sondern sie ist wesentlich bei der Berufshaftpflichtversicherung gefallen. Diese hätte ja auch für den Schaden aufkommen müssen, der insgesamt über eine Million Euro ausmacht. „Die haben dort Experten, die einschätzen können, wie unsere Chancen stehen“, sagt Ullrich. Ihm würde daran liegen, dass der Streit nicht vor Gericht bis zu Ende ausgetragen, sondern ein Vergleich gefunden wird. Ullrich vertritt die Meinung, dass das Urteil des Landgerichts auf wackligen Füßen stehe.

Dort hat die Stadt Dippoldiswalde auf der ganzen Linie gewonnen. Der Zivilrichter Hans-Joachim Brauns am Landgericht Dresden hat Ruhsam und Ullrich dazu verurteilt, der Stadt den vollen Schaden zu erstatten, der aus Planungsfehlern beim Bau von Parkdeck, Busbahnhof und Servicegebäude entstanden ist. Einschließlich der anfallenden Zinsen kommt dabei ein Schadensersatz von über einer Million Euro zusammen, den die Versicherung zu übernehmen hat. Vorausgegangen ist dem ein jahrelanger Rechtsstreit, der 2001 seinen Anfang genommen hat. Damals haben die Stadt und die Parkdeckplaner sich noch auf ein gemeinsames Beweisverfahren geeinigt, um die Ursachen für die Baumängel zu finden. Das hat aber kein Ergebnis gebracht. 2006 hat die Stadt dann geklagt und nun in der ersten Instanz recht bekommen.

Fall wird neu aufgerollt

Nun wird der Fall vor dem Oberlandesgericht neu aufgerollt. Dort wird kein Einzelrichter mehr entscheiden. Im Berufungsverfahren kann die Richterkammer auf den Unterlagen des bisherigen Prozesses aufbauen, beispielsweise die Gutachten wieder verwenden, die schon erstellt worden sind. Das würde Zeit sparen. Sie kann aber auch völlig neu Beweise sammeln, wie Ralf Högner, der Pressesprecher des Landgerichts informierte. Insofern ist völlig offen, wie lange es bis zu einem neuen Gerichtsurteil in der zweiten Instanz dauern wird.

Der Dippser Oberbürgermeister Jens Peter (Freie Wähler) hat bis gestern noch nichts von der Berufung gewusst, aber damit gerechnet. Wegen der rechtlichen Konsequenzen aus der Fortsetzung des Prozesses will er sich erst noch mit dem Anwalt der Stadt beraten. „Wir halten aber an der Option des Rückbaus vom Parkdeck fest“, sagt er.

Trotz des fortgesetzten Prozesses bereitet die Stadt das Abnehmen der Betonplatten vom Parkdeck vor. Dafür laufen die Vorbereitungen bereits. Damit soll wenigstens der Busbahnhof wieder an seinem angestammten Platz zurückkehren und dort sicher betrieben werden können. Weil die Gefahr bestand, dass vom Parkdeck etwas herunterbricht, wurde er provisorisch auf die Alte Altenberger Straße verlegt.

Allerdings wird dieser Rückbau des Parkdecks jetzt teurer für die Stadt, befürchtet Peter. Wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen wäre, könnte sie die Platten vom Parkdeck einfach herunternehmen und entsorgen lassen. Wegen des weiter laufenden Gerichtsverfahrens müssen beispielsweise die Betonplatten als Beweismaterial erhalten bleiben und dafür sehr vorsichtig abgenommen werden. Außerdem müssen sie gelagert werden. Das alles sind zusätzliche Kosten, für die erst mal die Stadt in Vorleistung gehen muss.