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Dipps regelt den Winterdienst neu

Die Neuregelung des Winterdienstes kommt in einem Punkt den Hausbesitzern entgegen.

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© Egberth Kamprath

Von Franz Herz

Dippoldiswalde. Die Stadt Dippoldiswalde hat die Winterdienstregelungen von Schmiedeberg und Dipps jetzt zusammengefasst. Das hat lange gedauert, immerhin gehört Schmiedeberg seit bald zwei Jahren zu Dippoldiswalde. Und am Ende gab es eine heftige Diskussion im Stadtrat. Das ist kein Wunder, denn die Regelung trifft jeden Hausbesitzer, dessen Grundstück an eine öffentliche Straße angrenzt, und natürlich alle, die auch im Winter auf den Straßen unterwegs sind und dabei auf geräumte Wege angewiesen sind.

Welche Straßen räumt der städtische Bauhof zuerst?

Hauptdiskussionspunkt ist, wo von der Stadt geräumt wird und wo nicht. Das wird detailliert für jede Straße und jeden Weg im Räum- und Streuplan geregelt. Dieser legt genau fest, wo die 23 Mitarbeiter des Bauhofs und die acht Privatfirmen, welche die Stadt für den Winterdienst unter Vertrag genommen hat, zu räumen haben. Dabei gibt es jetzt zwei Kategorien, erklärte Bauhofleiter Thomas Quinger. In der Ersten sind die Straßen und Plätze verzeichnet, die Priorität haben, wie Schulwege, Bushaltestellen oder gefährliche Kreuzungen. Die werden bei Eis und Schnee zuerst geräumt und gestreut. Alle anderen Straßen müssen warten, bis die Mitarbeiter vom Bauhof dafür Zeit finden. Es kann also durchaus sein, dass dort erst im Lauf des Vormittags der Schneepflug kommt. Bis dahin müssen sich die Anwohner selbst helfen. Und es gibt auch Zufahrten zu entlegen Häusern, welche die Stadt nicht räumt. Diesen Räumplan legt der Bauhof nach Bedarf und nach der Verkehrsbedeutung der Straßen fest. Wenn beispielsweise eine Umleitung eingerichtet wird, müssen seine Mitarbeiter darauf schnell reagieren. Karelli Krischker (SPD) forderte, dass darüber der Stadtrat entscheiden müsse. Doch sie fand dafür keine Mehrheit. Dieser Plan bleibt Aufgabe der Verwaltung.

Wie breit müssen die Anlieger räumen und streuen?

Sorgen machten sich andere Stadträte, weil für Straßen ohne Gehwege festgeschrieben wird, dass die Anlieger am Straßenrand 1,50 Meter räumen müssen. „Bei den engen Gassen in Dipps funktioniert das doch gar nicht“, warnt Jens Mücklich (CDU). Der Baubeigeordnete Peter Antoniewski versprach aber, dass die Stadt Dippoldiswalde das nicht verbissen handhaben werde. „Niemand vom Ordnungsamt wird mit dem Zollstock losgehen und die Schiebebreite messen“, sagte er. Eine ordentliche Räumbreite, auf der zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen, soll im Normalfall reichen. Wo es Gehwege gibt, ist deren Breite maßgebend, was zu räumen ist.

Bis wann müssen die Anlieger die Gehwege vom Schnee befreien?

In einigen Punkten kommt die Neuregelung den Straßenanliegern auch entgegen. So dürfen die Dippser am Sonn- und Feiertagen länger ausschlafen. Werktags müssen sie bis 7 Uhr die Gehwege vor ihrem Grundstück räumen und streuen, sonntags reicht es zu, wenn bis 9 Uhr Eis und Schnee beseitigt sind. Das ist neu. Bedanken können sich die Anlieger dafür beim Bundesgerichtshof. Dessen Richter haben geurteilt, dass für den normalen Tagverkehr geräumt werden muss - und der beginnt an Sonntagen nun einmal später. Auch die Anwohner der Bundesstraße B170 von Oberhäslich bis Schmiedeberg und der B171 von Obercarsdorf bis Hennersdorf bekommen Erleichterung. Wegen der höhen Verkehrsbelastung an diesen Straßen müssen sie die Straßenrinnen nicht saubermachen. Darum kümmert sich hier der Bauhof.