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Diebstahl noch immer ungeklärt

Weil die Angeklagte in der ersten Verhandlung einen falschen Zeugen benannt hat, wird das Verfahren erneut ausgesetzt.

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Von Helene Krause

Ein riesiges Maß Geduld musste Richter Janko Ehrlich in der Verhandlung aufbringen. Zuerst fehlte der Verteidiger und dann konnten die Zeugen nichts zu dem Fall sagen: Vorgeworfen werden einer 43-jährigen Frau aus Döbeln zwei Wohnungseinbrüche und eine falsche Verdächtigung.

Im Juni 2013 soll sie mit einem Nachschlüssel, den sie nicht haben durfte, in die Wohnung des Geschädigten in Roßwein eingedrungen sein. Dort soll sie aus einem Tresor 1500 Euro Bargeld, eine EC-Karte, eine TAN-Liste, einen Autozweitschlüssel und andere Dinge gestohlen haben. Später soll sie erneut in die Wohnung des Geschädigten gegangen sein und einen Flachbildfernseher, eine Wasserpfeife, einen Badschrank mit Handtüchern, Biergläser und andere Gegenstände gestohlen haben. Sie beschuldigte einen Bekannten der Tat (DA berichtete).

In der ersten Verhandlung gab die Angeklagte an, dass ein Nachbar den mutmaßlichen Täter sah. Er soll über ein Dach in die Wohnung des Geschädigten eingedrungen sein. Und ein weiterer Mann soll gesehen haben, wie der Dieb den Fernseher aus dem Haus trug. Aufgrund dieser Aussagen stellte Verteidiger Rechtsanwalt Matthias Renner den Antrag, am zweiten Verhandlungstag beide Männer als Zeugen zu hören.

Doch auch das bringt das Gericht nicht weiter. Einer der neuen Zeugen half der Angeklagten ebenfalls beim Umzug. Doch gesehen hat er nichts, auch keinen Flachbildfernseher. Der zweite Zeuge erklärt: „Das war mein Sohn, der ihn auf dem Dach gesehen hat.“

„Ich kannte nur den Familiennamen des Zeugen“, sagt die Beschuldigte, als Richter Ehrlich sie fragt, warum sie den falschen Zeugen benannt habe. „Den Vornamen wusste ich nicht.“ Das Verfahren wird im November fortgesetzt. Dann wird der Sohn des Zeugen vernommen.