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Die Schweizer Waffen-Connection

Wie kam die Mordwaffe in die Hände der NSU-Terroristen? Eine Spur führt nach Bern.

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© dpa

Von Christoph Lemmer, München

Auch am 147. Verhandlungstag hat das Oberlandesgericht München die Rätsel um eines der wichtigsten Beweismittel im NSU-Prozess nicht lösen können – die Mordwaffe vom Typ „Ceska“. Mit ihr soll der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) seine fremdenfeindlichen Morde begangen haben. Bei der Verhandlung wurde gestern eher noch unklarer, durch welche Hände die Waffe ging, bis sie an Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt übergeben wurde.

Als Zeuge hörte das Gericht einen Kriminalbeamten aus dem Schweizer Kanton Bern. Dass die „Ceska“ aus der Schweiz stammt, gilt der Bundesanwaltschaft als sicher. Sie wurde vom Hersteller in Tschechien an den Schweizer Waffenhändler Jan Luxik geliefert, der sie an ein weiteres Waffengeschäft, Schläfli & Zbinden, weiterverkaufte.

Als bewiesen gilt außerdem, dass einer der Angeklagten im NSU-Prozess, Carsten S., die Pistole später von dem Betreiber eines Szeneladens in Jena in Empfang nahm, dann dem wegen Beihilfe angeklagten Ralf Wohlleben präsentierte und an Mundlos und Böhnhardt übergab. Das hatte S. zu Beginn des Prozesses vor eineinhalb Jahren gestanden.

Bis heute ist nicht beweisbar, was dazwischen mit der Waffe passierte. Schläfli & Zbinden habe sie per Postversand an einen Schweizer Privatmann geschickt, der sie bei der Post abgeholt und am Schalter bezahlt haben soll. Das habe der vermeintliche Kunde zwar bestritten, aber das heiße nicht, „dass das stimmt“, sagte der Berner Ermittler. Vielmehr soll er die Waffe an einen weiteren Schweizer weitergegeben haben, der das aber auch bestreite.

Dass die Ermittler hartnäckig an dieser Spur festhalten, liegt an zahlreichen Merkwürdigkeiten und Indizien. Einer der beiden Schweizer habe zwei Jahre in Thüringen gelebt und sei mit einem Jugendfreund von Uwe Böhnhardt befreundet. Der Beamte schilderte außerdem, wie schwierig es gewesen sei, diesen Mann zu vernehmen.

Er habe immer wieder Gedächtnislücken geltend gemacht, die er damit begründet habe, derart viele Waffen gekauft, verkauft oder getauscht zu haben, dass er sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern könne. Immerhin habe er noch gewusst, dass er einmal in Deutschland festgenommen wurde und die deutschen Polizisten eine Pistole in seinem Auto fanden.

Für die Wohlleben-Verteidigung ist der Beschaffungsweg der Waffe zentral. Daran hängt die Frage, ob ihr Mandant tatsächlich wissentlich die Mordwaffe organisiert hatte und ihm damit Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden kann. (dpa)