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Die Sache mit der Gema

Für Musik bei öffentlichen Veranstaltungen wird meist eine Gebühr verlangt. Das betrifft auch Weihnachtsmärkte, die bald wieder überall stattfinden.

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© Matthias Weber

Von Gabriela Lachnit

Ebersbach-Neugersdorf. Den Gewerbeverein Oberland hatte es vor Kurzem kalt erwischt, als die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – landläufig bekannt als Gema – sich beim Verein gemeldet hatte. Der Verein soll für den „Feuerzauber“ eine Gebühr für das Abspielen von Musik entrichten. Diese Veranstaltung ist ein Einkaufsabend am 17. November auf der Hauptstraße in Neugersdorf. Und damit handelt es sich hier um eine öffentliche Veranstaltung, weil jedermann Zutritt hat. „Nutzt man öffentlich Musik, darf die Gema Geld verlangen“, heißt es bei iRights.info, einer Informationsplattform im Internet.

Die Gema ist eine Verwertungsgesellschaft, die für die Nutzung von Musikwerken Gebühren verlangt. Die Einnahmen schüttet sie an die Urheber der Musik und deren Rechte-Inhaber aus. Damit soll gesichert werden, dass zum Beispiel Komponisten Geld bekommen, wenn ihre musikalischen Werke genutzt werden.

Entscheidend für die Erhebung einer Gebühr für die Gema ist laut iRights.info, ob das Ganze öffentlich oder im privaten Rahmen passiert. Einen gewissen Spielraum gebe es dabei. Gebühren werden nur verlangt, wenn die Veranstaltung öffentlich ist. Was „öffentlich“ ist, definiert das Urheberrechtsgesetz: Die Wiedergabe von Musik ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.

Für Ben Bahner, Inhaber des Gasthauses „Brauerei“ in Ebersbach, ist das Thema Gema erledigt. Er bezahlt seinen Beitrag wie gefordert. Allerdings hat er auch ganz merkwürdige Erfahrungen mit der Gesellschaft gemacht. Regelmäßig vor dem Jahresende rufen Leute bei ihm an und fragen, ob es noch Karten für die Silvesterveranstaltung gebe. Ben Bahner vermutet hier Mitarbeiter der Gema dahinter, die so prüfen wollen, ob eine Veranstaltung bei ihm stattfindet oder nicht. Die Einheimischen wüssten, so der Gastwirt, dass er gar keine Silvesterparty veranstaltet, sondern Essen anbietet und 22 Uhr das Gasthaus schließt.

Mittlerweile gibt es in der Region sogar Gaststätten, die die Gema-Gebühr umgehen, indem sie Musik gekauft haben, für die keine Gema-Vergütung anfällt, weil die Musiker ihre Musik unter freier Lizenz veröffentlichen.

Demnächst gibt es allerorten wieder die beliebten Weihnachtsmärkte. Auch sie stehen vor dem Problem mit der Gema-Gebühr. Daniela Schröder, Stadtteilmanagerin in Ebersbach, bereitet derzeit den Ruprechtmarkt vor. Der ist ein historischer Markt. „Wir haben Live-Bands, die mittelalterliche Lieder spielen. Diese unterliegen keiner Vergütungspflicht für die Gema“, sagt Frau Schröder. An den Ständen wird keine Musik gespielt.

Bei Veranstaltungen erreicht man die Grenze zur „Öffentlichkeit“ im urheberrechtlichen Sinn mitunter schnell. Die bloße Deklaration einer Veranstaltung als „privat“ reiche nicht aus. iRights.info hat erfahren, dass bei Streitfällen Gerichte oft entschieden haben, dass die Musikwiedergabe öffentlich, also vergütungspflichtig, ist. Es sei daher ratsam, sich im Vorfeld kundig zu machen, wird auf der Informationsplattform empfohlen. Erfährt die Gema nämlich im Nachhinein von einer ihrer Ansicht nach vergütungspflichtigen Veranstaltung, kann ein Aufschlag auf die Gebühr von 100 Prozent fällig werden.