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Die Bauern erwischte es schnell

Erschossen, verschleppt, eingesperrt – 2608 Schicksale hat die IG Mahnmal um Siegfried Behla schon aufgelistet. In den Gefängnisakten ist jetzt ein Brief seines Onkels aufgetaucht.

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© Klaus-Dieter Brühl

Von Birgit Ulbricht

Großenhain. Geschichten gehen seltsame Wege. Siegfried Behla, der seit Jahren politische Schicksale anderer erforscht und für die Nachwelt in Gedenkbüchern sichert, hat nun ein Stück eigene Familiengeschichte zurückbekommen. Im sächsischen Staatsarchiv fand sich in den Großenhainer Gefängnisakten ein Brief seines Onkels Gottfried Behla aus Bauda. Datiert ist er vom 10. Juni 1949 und auf Maschine verfasst.

Behla schreibt darin, dass er am 9. Dezember 1947 verhaftet und am 29. Januar 1948 durch das Schöffengericht Großenhain zu drei Jahren Haft verurteilt wurde (nach Kontrollratsgesetz 50/ Bestrafung der Entwendung von zwangsbewirtschafteten Nahrungsmitteln und Gütern). Dagegen legte er Berufung ein. Am 5. Oktober 1948 fand die Berufungsverhandlung vorm Landgericht Dresden statt, das das Urteil als „fehler- und mangelhaft“ nach Großenhain zurückverwies. Am 1. Dezember 1948 verurteilte Großenhain Gottfried Behla trotzdem wieder zu einer hohen Haftstrafe – diesmal zu 2,5 Jahren. Eine erneute Berufung von Behla blieb unbeantwortet.

Ein Brief an den Minister

Behla schreibt an Justizminister Dr. Diekmann „ es sei ein unhaltbarer Zustand, dass man nach anderthalb Jahren immer noch nicht zu einer Entscheidung gekommen ist“. Er sei zwar für sein Vergehen zu bestrafen, das sehe er ein, aber 18 Monate Sühne seien doch ausreichend. Er verweist auf den Mangel an männlichen Arbeitskräften in der Landwirtschaft. Er wolle im bäuerlichen Betrieb seiner Schwiegermutter seine Pflicht erfüllen. „Man kann bald zu dem Eindruck kommen, dass einzelne Personen meine weitere Inhaftierung wünschen“, schließt er wörtlich.

Behla möchte, dass sein Fall noch einmal geprüft wird. Ein Regierungsrat schreibt am 23. Juni 1949 prompt an die Gefängnisleitung: „Wieso konnte der Brief geschrieben und unkontrolliert zur Absendung gelangen?“ Anstaltsleiter Josef Flaschel antwortet: „Der Brief entspricht den Tatsachen und ist kontrolliert worden.“ Flaschel wird übrigens 1951 abgesetzt, wie ein späterer Vermerk beweist. Begründung: „Nichtanerkennung als Waffenträger“

Eine weitere Antwort im Fall Gottfried Behla bleibt aus. Aus den Akten im sächsischen Staatsarchiv ist auch nicht ersichtlich, ob Behla vielleicht doch noch Erfolg mit seinem Einspruch hat. Erst ein Gespräch mit Marie-Luise Rietdorf, seiner Tochter, gibt Aufschluss. „Nein, mein Vater musste die Strafe absitzen, es hat keiner mehr reagiert“, erzählt sie heute. Später ist zu Hause kein Wort mehr darüber gesprochen worden. Der Versuch der Tochter, ihren Vater nach der Wende rehabilitieren zu lassen, scheitert. „Wirtschaftsvergehen“ werden nicht als politisches Unrecht angesehen. Juristisch liest sich das so: „Die Bestrafung wegen der Nichterfüllung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls ist nicht rechtsstaatswidrig.“ (Kruse, Oberstaatsanwältin, Dresden, 1993).

Behlas Vergehen: Er war laut Akte mit seinem Ablieferungssoll für Kartoffeln mit 200 Doppelzentner im Rückstand – und fand bei einer Haussuchung nach Denunziation zum Teil eingemauert, zum Teil in Flachmieten 35 Doppelzentner Kartoffeln, 38 Doppelzentner Getreide – die er als Ausgleich für die Kartoffeln hätte abgeben müssen – und sechs Hühner.

Die Familie beteuert, man habe doch Saatkartoffeln für nächstes Jahr gebraucht. Es hilft nichts. Gottfried Behla muss 2,5 Jahren in Haft und eine Geldstrafe von 5000 RM zahlen. Auch die Schwiegermutter, der der Hof gehört, bekommt ein Jahr und die gleiche Geldstrafe. Gottfried Behla werden zudem nach der Haft für drei Jahre die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt. Er durfte also nicht wählen, nicht Vormund sein, kein Amt begleiten.

Abgabe-Soll vorgeschoben

Man konnte auch wirklich nichts haben und trotzdem ins Gefängnis kommen: so wie Bauer Arthur Kaiser aus Bauda, der 13 Monate Haft bekommt, da er sein Abgaben-Soll mit seinem Feld nicht schafft. Es versumpft regelmäßig im Frühjahr und kann erst spät bestellt werden. Was ihm in Wirklichkeit vorgeworfen wird: Er weigerte sich, in die LPG zu gehen. Nach zahlreichen Agitations- und Erpressungsversuchen wird er am 12. Dezember 1959 verhaftet. Einen Tag zuvor hatte er noch einmal Besuch von der Landwirtschaftsbehörde bekommen.

Im Großenhainer Gefängnis sollte er sich die Sache noch einmal überlegen, doch er blieb beim Nein. Er kam nach Frankfurt/Oder, von dort nach Rüdersdorf und arbeitete dort trotz seines Asthmas im Zementwerk. Die Familie versuchte zu Hause unterdessen verzweifelt, das Soll zu schaffen. Noch vor der Entlassung ihres Mannes musste die Ehefrau das Land in die LPG einbringen. Das besagte Sumpf-Feld bewirtschafte die LPG übrigens nie, weil dort ihre Technik versank. Doch nun spielte das Abgabe-Soll ja keine Rolle mehr. Im Schaukasten soll laut Aussage einer der beiden Töchter ein Zettel ausgehangen haben: „Geht in die LPG, sonst geht´s euch wie dem Kaiser.“

Rehabilitiert wurde auch er nicht. Eine Antwort von MdB Manfred Kolbe argumentiert ähnlich wie die Oberstaatsanwältin im vorherigen Fall. Da es auch im Westen anfangs Abgabe-Solls gab, könne man hier nicht von einem besonderen politischen Unrecht sprechen. Was Recht ist und was nicht, bleibt ein schmaler Grat. Die Rechtssprechung kennt in den 1950er Jahren zu den heute noch gebräuchlichen Tatbeständen auch Anklagen wegen Wirtschaftssabotage (Befehl 160a SMAD), Spekulation, Hortung und Kompensation. Da hineinzugeraten, geht schnell, wenn es jemand will.