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Der Wunsch, eine Mauer zu errichten

Ein Anwohner in Malter hätte gerne eine Ausnahmegenehmigung. Aber Ortschafts- und Stadträte bleiben hier hart.

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© Egbert Kamprath

Von Franz Herz

Malter. Passt eine Grundstücksmauer nach Malter? Um diese Frage entbrannte eine Diskussion in der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses in Dippoldiswalde. Zankapfel ist ein Grundstück am Sonnenhang. Derzeit steht es noch ohne Zaun. Der Besitzer will aber eine Sandsteinmauer zur Straße hin bauen mit einem elektrischen Tor an der Zufahrt. Aber dabei stößt er auf große Schwierigkeiten. Das Haupthindernis ist der Bebauungsplan, der für das Gebiet an der Dresdner Straße in Malter gilt. Der lässt nicht zu, dass Grundstücke eingemauert werden. Bestenfalls Stützmauern sind erlaubt, die auf der oberen Seite 30 Zentimeter weit herausgucken dürfen. Doch die Pläne des Grundstückbesitzers gingen weit darüber hinaus. Er will eine Sandsteinmauer errichten, die im ersten Entwurf 1,60 Meter hoch werden sollte. Dafür braucht er aber eine Ausnahmegenehmigung. „Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans“ hießt das im Amtsdeutsch. Im Sommer kam das Thema zum ersten Mal an den Ausschuss. Schon damals hieß es: abgelehnt!

Nun hat der Bauherr seine Pläne überarbeitet und etwas zurechtgestutzt. Die Mauer sollte nicht mehr 1,60 Meter, sondern bloß noch 1,20 Meter hoch werden. Mit der Mauer will der Eigentümer drei Ziele erreichen. Diese soll erstens den Hang abstützen. Zweitens wäre dadurch die Sicherheit der Kinder auf dem Grundstück verbessert. Und drittens wäre mit Mauer und Tor dafür gesorgt, dass keine Fremden mehr die Grundstückseinfahrt nutzen, um dort zu wenden.

Die Stadtverwaltung wollte sich kulant zeigen. Aus ihrer Sicht bestanden keine Bedenken gegen die Baupläne. Die Stadt- und Ortschaftsräte sehen das aber anders. Ortsvorsteherin Claudia Glöß (Unabhängige Bürger) sagt: „Wenn einer anfängt, eine Mauer zu bauen, zieht das auch andere nach. Wir befürchten Nachteile für das Siedlungsbild.“ Gerade im Ortsteil Malter gab es in der Vergangenheit Beispiele, wo einmal Abweichungen von den allgemeinen Bauregeln zugelassen wurden und dann das Bauamt bei ähnlich gelagerten Fällen das auch zugestehen musste. Hier gilt dann der Grundsatz der Gleichbehandlung. Stadträtin Katrin Fröhlich (Freie Wähler), die in Malter wohnt, sieht das ähnlich. „Wir befürchten ein schlechtes Bild. Irgendwann guckt man dann nur noch auf Mauern.“ Eine vergleichbare Mauer in dieser Höhe gibt es bisher in Malter nicht. Der Baubeigeordnete Peter Antoniewski erklärte, dass durchaus schon Zäune in dieser Höhe stünden. Ortsvorsteherin Glös entgegnete ihm aber, dass es schon noch Unterschiede zwischen einem Zaun und einer Mauer gebe.

Letztlich stimmten zehn Ausschussmitglieder gegen eine Ausnahmegenehmigung zum Mauerbau. Einer enthielt sich und nur Oberbürgermeister Jens Peter (Freie Wähler) hielt an dem Vorschlag der Verwaltung fest, die die Mauer genehmigen wollte. Seine Stimme blieb aber die einzige für eine Ausnahmegenehmigung. Es gilt also in Malter an der Dresdner Straße weiter: Keiner hat das Recht, eine Mauer zu errichten.