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Der Wolfszaun vor Gericht

Dieter Opitz will sich nicht damit abfinden, dass das Gehege abgebaut werden soll. Jetzt hat sein Anwalt Klage eingereicht.

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© Anne Hübschmann

Von Kathrin Krüger-Mlaouhia

Brößnitz. Die können den Wolf schützen, aber nicht auf meine Kosten“, gibt sich Dieter Opitz kämpferisch. Schon fast zwei Jahre währt sein Kampf um die Existenzberechtigung eines Wildzaunes zum Schutz seiner Mufflonschafe. Sowohl das Landratsamt als auch die Dresdner Landesdirektion wollten den Hobbyschafhalter zwingen, seinen Wolfszaun wieder abzubauen, weil er massiv im Außenbereich des Dorfes Brößnitz einbetoniert wurde. Doch Dieter Opitz greift sich an den Kopf: „Die Realität hat doch die Bürokratie längst überholt“, sagt er. Wölfe haben in Bischofswerda einen zwei Meter hohen Zaun übersprungen“, so der Brößnitzer. „Über mein Gatter guckt der Wolf doch auch drüber.“ Zwar sei das Raubtier im Ort noch nicht gesichtet worden. Doch in Strauch, fünf Kilometer Luftlinie von Brößnitz entfernt, hat der Wolf bereits etliche Schafe gerissen.

Es könnte ein Präzedenzfall werden

Das wollte Dieter Opitz verhindern und betonierte seinen Wildzaun kurzerhand in die Wiese ein, damit der Wolf nicht darunter hindurch kriechen kann. In mühevoller Kleinarbeit schweißte Opitz dafür knapp 100 alte Metallpfähle zusammen. Erst im Nachhinein wurde ihm klar, dass er einen Bauantrag stellen muss, was er auch tat. Die Gemeinde genehmigte das „feste Bauwerk“ im Außenbereich, da es keinen öffentlichen Belangen entgegensteht. Das sahen Kreisbauamt und Landesdirektion Dresden allerdings anders. Obwohl man anfangs noch einen Kompromiss anstrebte, blieb die Baubehörde hart. Und das bestätigte nach einem Jahr nun auch die Landesdirektion Sachsen. Obwohl Anwalt Christian Schreiber aus Meißen auf die Vorbelastung des Geländes durch andere Zäune und die Ortsrandlage hingewiesen hat. Auch der Steinbruch Brößnitz wurde von ihm als Argument angeführt, dass die landschaftliche Eigenart in dem kleinen Dorf bereits gewerblich geprägt ist. Dieter Opitz hatte seinen Wolfsschutzzaum mittlerweile schon grün angestrichen und ein Nebengewerbe für die Schafhaltung angemeldet.

Da alles nichts half, hat Anwalt Schreiber nun Klage erhoben. Innerhalb eines Monats muss der Jurist jetzt die Begründung ans Verwaltungsgericht Dresden liefern, warum die Entscheidung des Landkreises bzw. der Landesdirektion falsch ist. „Ein interessanter Fall“, sagt Christian Schreiber, „der zum Präzedenzfall werden könnte“. Doch einfach sei das nicht. Denn letztlich, so Schreiber, gehe es darum, zu beweisen, dass die Gesetzeslage hinter der Realität hinterher hinkt.

Der Fall Opitz

Januar 2014: Dieter Opitz lässt seinen Zaun nachträglich vom Gemeinderat genehmigen. Auch der Naturschutz des Kreises hat keine Einwände.

Mai 2014: das Kreisbauamt verlangt endgültig den Abriss des Zaunes.

Juni 2014: Opitz`Anwalt legt Widerspruch ein. Der Ortschaftsrat stellt sich hinter den Brößnitzer. Der meldetnunsogar ein Nebengewerbe an.

August 2014: Sachsens Landwirtschaftsminister hofft auf eine Einigung.

September 2015: die Landesdirektion Sachsen hat den Widerspruch gegen die versagte Baugenehmigung zurückgewiesen.

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Der Fall Opitz sei eine Ermessensentscheidung im Baurecht. Doch statt dem Hobbyschafhalter eine Chance zu geben, habe man sich strikt an die Vorgaben im Baugesetzbuch gehalten. Dabei sei Landwirtschaft auch im Außenbereich privilegiert, und Dieter Opitz habe ja deshalb sogar ein Nebengewerbe für Schafzucht angemeldet, obwohl er es nur als Hobby betreibt. Doch der Wolf sei eben ein besonderer Fall, so Christian Schreiber. Und der steht noch nicht im Gesetz. Der Anwalt zielt darauf ab, dass ein Richter dahingehend Stellung nehmen könnte und eine Neufassung der entsprechenden Paragrafen im Baugesetzbuch verlangt. Das würde den Ball dann an die Legislative spielen. „In anderen Fällen wird das Baurecht doch auch ganz schnell geändert“, verweist der Meißner Jurist auf die aktuelle Asylunterbringung und deren Konsequenzen.

Zeit arbeitet für den Brößnitzer

Deshalb setzt auch Dieter Opitz in Brößnitz mit seinen Mufflonschafen auf Zeit. Solange nichts entschieden ist, kann er seinen Wildschutzzaun stehenlassen. In diesem Jahr, gibt sich Anwalt Christian Schreiber realistisch, werde in Dresden sowieso nichts mehr entschieden. Und wenn die Sache vor das Oberverwaltungsgericht Bautzen geht, ist auch im nächsten Jahr nicht mit einem Termin zu rechnen. Schließlich gäbe es auch noch die Möglichkeit eines einvernehmlichen Vergleichs. Denn der Brößnitzer will wegen seiner Schafe endlich wieder ruhig schlafen.