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Der vergessene Schlagring

Normalerweise ist dies kein Fall für den Strafrichter. Doch für den Angeklagten steht einiges auf dem Spiel.

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© Jan Woitas/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Dass Trennungen zumindest für einen der Partner immer schmerzhaft sind, ist bekannt. Doch manchmal können Trennungen auch auf die Anklagebank führen. Und wie im Falle eines 45-jährigen Mannes wegen einer Vergesslichkeit. Wegen vorsätzlichen Überlassens einer verbotenen Waffe sitzt er nun am Meißner Amtsgericht. Das kann ihm eine Geldstrafe, theoretisch aber auch bis zu drei Jahren Haft einbringen.

Doch dem Mann, der schon 19 Vorstrafen – meist wegen Verkehrsdelikten – hat, droht weiteres Ungemach. Im Juli 2014 wurde er wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährung lief also noch, als er die ihm jetzt zur Last gelegte Tat beging.

Stein des Anstoßes ist ein Schlagring, der in Deutschland als verbotene Waffe gilt. In Tschechien ist er auf Märkten erhältlich. Und genau dort hat der Mann im August 2015 den Schlagring für ganze fünf Euro gekauft. „Ich habe ihn für mich gekauft, wollte ihn nicht benutzen. Ich sammle Waffen, habe in meiner Wohnung verschiedene Waffen an der Wand hängen“, sagt der Dresdner. Den Schlagring nimmt er aber mit in die Wohnung seiner Freundin in Klipphausen, in der er sich zeitweise aufhält.

Doch dann trennen sich die beiden. Die Frau packt dessen Sachen zusammen, alles scheint in Ordnung. Er holt seine Sachen ab, kontrolliert nicht, ob alles drin ist, sagt er. Doch etwas ist nicht drin: der Schlagring. Und der Mann staunt nicht schlecht, als er einige Zeit später eine Anzeige von der Polizei erhält. Denn die Frau hatte vergessen, den Schlagring, der sich im Schlafzimmer befand, mit einzupacken, sagt er.

Dem Angeklagten ist das gar nicht aufgefallen, er hat ihn nicht vermisst. Doch dann findet die Tochter seiner Ex die verbotene Waffe, trägt sie wohl mit sich herum, wird erwischt. Dass seine Ex ihn aus Rache angezeigt haben könnte, schließt er aus. „Wir sind im Guten auseinandergegangen“, sagt er. Die Staatsanwältin plädiert auf eine Geldstrafe von 900 Euro. Dazu wird er schließlich auch verurteilt.

Der Dresdner nimmt das Urteil gelassen, vor allem, weil es nicht dazu führt, dass seine offene Bewährung widerrufen wird. Zum anderen hat er aus seiner früheren Selbstständigkeit einen Schuldenberg von 200 000 Euro. Da kommt es auf 900 Euro mehr oder weniger auch nicht mehr an.