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Der Lärm von der A4 nervt

Für den Wirt der Pension „Altes Teichhaus“ in Ottendorf-Okrilla wird das Ganze zudem auch zum wirtschaflichen Problemfall, sagt er.

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© Bernd Goldammer

Von Bernd Goldammer

Ottendorf-Okrilla. Eigentlich könnte man meinen, dass anderthalb Kilometer Abstand zur A4 genügen. Dennoch schläft Eckhart Proschmann schlecht, der Wirt des Ottendorfer Teichhauses. „Nachts wird der Verkehrslärm von der nahen Autobahn zur echten Belastung“, sagt er. Und es ist ihm anzumerken, dass ihn das mächtig nervt. Denn in den vergangenen Jahren ist mit dem zunehmenden Lkw-Verkehr auf der A4 auch die Lautstärke immer größer geworden, schiebt er hinterher. Und stellt klar: „Hier muss Abhilfe geschaffen werden!“

Und der Teichhaus-Wirt ist offenbar nicht allein mit seiner Meinung. Immer wieder, sagt Eckhart Proschmann, werde er von Nachbarn angesprochen, die das gleiche Problem haben. „Im Sommer können viele nachts nicht mehr bei geöffnetem Fenster schlafen“, sagt er.

Übernachtungsgäste fühlen sich gestört

Und das könnte durchaus auch zum wirtschaftlichen Problem werden. Denn das Teichhaus lebt auch vom Tourismus. „Wir haben ja etliche Zimmer für Übernachtungäste“, stellt der Teichhaus-Wirt klar. Und verweist darauf, dass einige Gäste bereits mit Verweis auf den nächtlichen Verkehrslärm abgesagt haben.

Der Teichhauswirt hat sich in dieser Angelegenheit bereits an das Landesamt für Straßenbau gewandt. Ende August kam von dort die Antwort. Das Teichhaus liege in der Zone, die über einen Kilometer von der Verkehrsader entfernt sei, wurde darin festgestellt. Und 1996 sei im Rahmen der Erstellung der Planunterlagen für die Sanierung der Autobahn auch eine schalltechnische Berechnung vorgenommen worden. Ergebnis: Es bestehe kein Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen. Denn, so heißt es im Antwortschreiben, es seien zudem bereits zahlreiche Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt worden. Es folgt dann auch noch der Hinweis, dass es freiwillige Leistungen in Sachen Lärmschutz gebe, die an Autobahnen der Bund gewähren könne. „Im Rahmen vorhandener Mittel“, so das Amt. Heißt, wenn Geld vorhanden ist … Ein Anspruch bestehe allerdings nicht. Außerdem seien in die schalltechnischen Berechnungen 1996 auch die Prognose-Zahlen für das Jahr 2010 eingeflossen. Und da sei quasi alles im grünen Bereich. Das nützt den Anwohnern nicht viel und macht auch den aktuellen Lkw-Verkehr auf der Autobahn des Jahres 2016 keineswegs leiser. Es dürfte also interessant werden, wenn die Anwohner selbst ein Gutachten in Auftrag geben bei dem die aktuellen Zahlen ermittelt werden, findet Eckhart Proschmann. Aber ein solches Gutachten kostet Geld. Viel Geld. Es geht aber auch anders. In besagtem Schreiben wird der Teichhauswirt auf regionale Quellen hingewiesen. Lärmkarten der Lärmkartierungen nach der sogenannten EU-Umgebungslärmrichtlinie können neue Hinweise erbringen. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Gemeinde, heißt es im Schreiben. Alle fünf Jahre werde die Lärmkartierung vorgenommen. Und: Im kommenden Jahr 2017 müsse die Untersuchung erneuert werden. Für den Teichhauswirt ist das Antwortschreiben aus dem Landesamt damit also nur ein Zwischenergebnis, sagt er. Und hofft nun, dass die neuen Berechnungen helfen könnten. Der Lkw-Motorenlärm sei jedenfalls längst zum belästigenden Dauerton geworden. Zudem habe er immer wieder – auch in der SZ gelesen –, dass der Lkw-Verkehr auf der A4 zugenommen habe, wie Fachleute in den Beiträgen erklärten. „Der Lärmschutz muss also kommen“, ist er überzeugt.