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Der Griff zum Pfefferspray war angemessen

Freispruch für Carsten Heidrich. Der Mann, der sich in einer Bahn gegen massive Beleidigungen Jugendlicher gewehrt hatte, ist erleichtert.

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Von Alexander Schneider

Carsten Heidrich hat auf ganzer Linie gewonnen gestern im Amtsgericht. Sein Pfefferspray-Einsatz geschah aus Notwehr. Damit endete der spektakuläre Fall des zu 70Prozent schwerbehinderten Dresdners. Der 40-Jährige hatte sich Mitte Februar nachts in einer Straßenbahn gegen junge Pöbler gewehrt, die ihn drangsalierten und demütigten. Deshalb stand nun aber er wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Aber Strafrichter Jochen Meißner sprach den Erwerbsunfähigkeits-Rentner gestern frei: „Nicht aus Mangel an Beweisen, sondern aus tatsächlichen Gründen.“ Heidrichs Pfefferspray-Einsatz gegen einen 18-Jährigen sei vom Gesetz gedeckt. Der Angeklagte habe sich in einer Notlage befunden. Der Richter nannte seine Reaktion geeignet und angemessen.

Der Angeklagte saß jener Februarnacht in Gorbitz in einer Bahn der Linie 2. Am Hebbelplatz stiegen sieben Jugendliche zu – drei Mädchen, kaum älter als 14 Jahre und vier Jungen um die 17. Sie setzten sich zu Heidrich. Sofort beschimpften die Mädchen den 40-Jährigen: Er solle nicht so gucken. Daraufhin provozierten ihn auch die Jungen. Sie äfften Heidrich nach, beleidigten ihn als „Penner“ und „Assi“, tippten und schnipsten ihn mit Fingern auf den Kopf, hielten ihm ein lautes Handy ans Ohr. „Er machte den Eindruck, behindert zu sein, sodass er sich nicht wehren kann“, sagte einer der jungen Täter vor Gericht.

Heidrich bekam in der Bahn wieder mal Angst. In den vergangenen 13 Jahren sei er schon viermal in Bahnen angespuckt und geschlagen worden, berichtet er. Deshalb hatte er Pfefferspray in seiner Tasche. Als sie die Haltestelle Cottaer Straße erreichten, stiegen die Pöbler aus. Nur ein 18-Jähriger blieb. Der soll Heidrich von hinten auf den Kopf gespuckt haben. Daraufhin sprühte ihm der Angeklagte das Spray in die Augen. „Ich wusste doch nicht, was die als Nächstes machen“, sagte Heidrich gestern. Anschließend rief er die Polizei.

Die fünf Zeugen aus der Pöblergruppe widersprachen sich gestern zum Teil erheblich. Am meisten wurden zwei 17 und 18 Jährige belastet. Doch Heidrichs Anruf bei der Polizei war ein Indiz dafür, dass er nicht zu allererst aus Rache das Spray eingesetzt hatte. Hier habe sein Verteidigungswille überwogen, so Richter Meißner.

Heidrich war nach dem Freispruch erleichtert. Wochenlang habe er nicht richtig geschlafen, seit er im September den Strafbefehl erhielt – übrigens auch von Richter Meißner. Wegen gefährlicher Körperverletzung sollte er 1800 Euro (90 Tagessätze) zahlen. Doch er legte Einspruch ein. Die Ermittlungen gegen die Jugendlichen, die ihn drangsalierten, dauern noch an.