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Der Dorfplatz wird vollendet

Gegenüber des Edeka-Marktes in Pesterwitz will ein Investor bauen. Wie das Zentrum aussehen soll, stößt auf Kritik.

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© Andreas Weihs

Von Andrea Schawe

Pesterwitz. Am Pesterwitzer Dorfplatz kann gebaut werden. Seniorengerechte Wohnungen, Praxen, Läden, ein Café, Räume für Veranstaltungen – so sehen die groben Pläne für einen Neubau im Zentrum des Freitaler Ortsteils Pesterwitz aus. Ziel der Stadt ist es, den Dorfplatz fertigzustellen. Mit dem Neubau auf dem ehemaligen Gärtnereigrundstück wäre die Bebauung nach Osten hin abgeschlossen.

Der Stadtrat stimmte dem sogenannten Bebauungsplan kürzlich mehrheitlich zu. Vorher hat schon der Ortschaftsrat darüber diskutiert. In dem Konzept werden dem Investor die Regeln für das Vorhaben genannt. Daran muss sich dieser halten. „Mit dem Bebauungsplan kann die Stadt überhaupt erst Einfluss auf die Gestaltung des Dorfplatzes nehmen“, sagt Ingenieur Hans-Joachim Bothe, der die Pläne für die Stadt erstellt hat.

Über das Projekt an der Ecke Dorfplatz/Elbtalblick wird seit 2011 diskutiert. Der Investor, die Sozialen Dienste Pesterwitz, ließ die alten Gärtnereibauten abreißen und entwickelte ein Konzept für die Fläche. Geplant sind Mehrfamilienhäuser – im Erdgeschoss sollen Geschäfte unterkommen, darüber entstehen Wohnungen.

Besonders die Größe des geplanten Gebäudes ist umstritten. Die Stadt will, dass sich der Neubau an dem schon vorhandenen Haus am Dorfplatz orientiert – dem Viergeschossiger, in dem sich der Edeka-Markt befindet. „Der Neubau darf nicht höher sein, als dieses Gebäude“, sagt Sabine Güttel, die stellvertretende Leiterin des Stadtplanungsamts. Im Bebauungsplan ist festegelegt, dass der Investor maximal viergeschossig bauen darf – das vierte Geschoss muss dabei immer als Dachgeschoss gestaltet sein. So soll ein geschlossenes Ensemble im Ort entstehen.

Einwände werden angeblich ignoriert

Einige Pesterwitzer halten das für unverhältnismäßig. Insgesamt 54 Einwände sind seit 2011 abgegeben worden. Die Pläne wurde deswegen zweimal geändert. Das Hauptargument ist, dass die Bebauung für den Ort nicht üblich sei, vielmehr habe die Mehrzahl der Häuser in der Nachbarschaft nur zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss – etwa auf der Straße Elbtalblick und auf der Gorbitzer Straße. „Eine Anpassung an die übliche Gebäudehöhe außerhalb des Dorfkerns wurde nicht vorgenommen“, heißt es in einer Stellungnahme. „Nur ein Gebäude weist die im Bebauungsplan genannte Höhe auf – alle anderen haben deutlich geringere Gebäudehöhen.“ Selbst das Landratsamt spricht in seiner Stellungnahme von „Bedenken wegen eines entstehenden Fremdkörpers“.

Die festgesetzte Höhe sorgte nun auch im Stadtrat für Diskussionen. „Wieso nimmt man die Höhe des Edekas als Richtwert?“, fragte CDU-Stadtrat Norbert Frost. Es gebe immer vier Seiten, an denen man sich orientieren könne. Seine Fraktion werde sich enthalten, sagte Michael Richter, der Fraktionsvorsitzende der Linken. „Die Einwendungen der Bürger werden nicht zur Kenntnis genommen“, so Richter. AfD-Stadtrat Nobert Mayer zeigte sich „entsetzt über die Ignoranz der Verwaltung gegenüber den Bürgern“.

Der Pesterwitzer Ortsvorsteher Wolfgang Schneider (CDU) plädierte hingegen dafür, dem Bebauungsplan zuzustimmen. „Der Ort braucht die Infrastruktur, die hier im Erdgeschoss angeboten werden soll“, sagte er. Schon der Ortschaftsrat stimmte mehrheitlich für das Konzept. „Wir wollen das“, sagte Schneider. Die Gestaltung des Ortskerns sei maßgeblich für die weitere Entwicklung von Pesterwitz, sagte auch Stadtrat Olaf Wasner (Bürger für Freital). „Der Ort ist prosperierend.“ Die Proteste der direkten Anwohner seien verständlich, aber nicht die Mehrheit im Ort. SPD-Fraktionschef Klaus Wolframm schloss sich dem an. „Wenn der Ortschaftsrat dem zustimmt, sollten wir es auch tun.“

Baurecht geschaffen

Das Konzept sei vom Stadtrat 2014 genau so beschlossen worden, stellte Sabine Güttel vom Stadtplanungsamt klar. Sie wehrte sich gegen die Vorwürfe, die Verwaltung würde die Wünsche des Investors über den Bürgerwillen stellen. „Wir sind das Werkzeug des Stadtrats“, sagte sie. „Wir planen, was sie beschließen, nicht was der Investor will.“ Sollte die Zahl der Geschosse noch einmal geändert werden, müsse die Planung gestoppt und von Neuem begonnen werden.

Mit der Zustimmung des Stadtrats wurde nun geltendes Baurecht geschaffen. Noch nicht geklärt sind die Gestaltung des Gebäudes und die Anordnung der Parkflächen oder Gehwege – das ist Aufgabe der detaillierten Pläne des Investors, die wiederum mit der Stadt abgestimmt werden müssen, erklärte Güttel. Die muss eine Genehmigung erteilen. Wann die Bauarbeiten beginnen, ist noch unklar.