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Der Brückenstreit geht ins Finale

Der Europäische Gerichtshof betont den Wert des Naturschutzes am Waldschlößchen und debattiert sogar über den Abriss.

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© dpa

Von Peter Hilbert und Detlef Drewes

Luxemburg. Seit zweieinhalb Jahren rollen Autos über die Waldschlößchenbrücke, wird sie immer stärker genutzt. Doch noch immer ist unklar, ob die Baugenehmigung rechtlich sauber war. Schon jahrelang wird darüber gestritten. Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ging der Rechtsstreit bei der Verhandlung am Donnerstag in die vorletzte Runde.

Worum geht es bei dem Rechtsstreit um die Waldschlößchenbrücke?

Die Landesdirektion hatte als Vertreter des Freistaates 2004 mit dem Planfeststellungsbeschluss die Baugenehmigung für die Brücke erteilt. Die Arbeiten begannen im November 2007. Der Naturschutzverband Grüne Liga Sachsen hatte gegen die Genehmigung geklagt, da er den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt im sensiblen Elbtal verletzt sah. Konkret zweifeln die Naturschützer an, dass die Landesdirektion als Prüfbehörde die Lebensräume von Fledermäusen, Juchtenkäfern, Schmetterlingen und Libellen vor dem Baustart ausreichend untersucht hat. Die Klage war 2008 vom Dresdner Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Als nächste Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen das Urteil bestätigt, aber wiederum eine Revision zugelassen. Deshalb verhandelte 2014 das Leipziger Bundesverwaltungsgericht.

Warum wurde der Europäische Gerichtshof eingeschaltet?

Die Bundesrichter hatten das Verfahren im August 2014 ausgesetzt. Denn erst nach der Baugenehmigung war das Dresdner Elbtal als Flora-Fauna-Habitat (FFH) unter besonderen Schutz gestellt worden. Deshalb entstand die Frage, ob die Umweltverträglichkeit noch einmal geprüft werden muss. Doch das ist EU-Recht. Deshalb wurden die Luxemburger Richter um eine Stellungnahme gebeten.

Was haben die Luxemburger Richter entschieden?

Das höchste europäische Gericht hat ein deutliches Signal zugunsten geschützter Regionen gesetzt. Die Richter diktierten der Stadt einige Unfreundlichkeiten ins Stammbuch. Sollten sich Hinweise auf gravierende Folgen für die Umwelt verdichten, müsste die Umweltverträglichkeit erneut untersucht werden. Und das, obwohl bereits Schutzvorkehrungen für Tiere und Pflanzen umgesetzt werden mussten.

Das Bundesverwaltungsgericht müsste jetzt nachträglich feststellen, ob es solche Hinweise gab. Allerdings, so die EU-Richter, müssten das öffentliche Interesse und die geschaffenen Ausgleichsflächen in Zschieren sowie Laubegast in die Bewertung einfließen. Die Richter hatten auch über den eher unwahrscheinlichen Fall debattiert, dass die Brücke wieder abgerissen wird. Selbst dann müsste wie bei einem Bau im FFH-Gebiet noch einmal detailliert geprüft werden, ob die Umwelt geschädigt wird.

Wie bewerten die klagenden Naturschützer die Entscheidung?

Tobias Mehnert jubelt. „Die Entscheidung ist ein Meilenstein für den Naturschutz in Deutschland“, sagt der Vorsitzende der Grünen Liga Sachsen. Das wird auch Auswirkungen auf andere Bauvorhaben in Deutschland haben, erwartet der 54-jährige Natur-Sachverständige. Besonders dankt er allen, die gespendet haben, um die Prozesskosten aufzubringen. Immerhin handelt es sich dabei um eine vierstellige Summe. „Wenn wir die jahrelange Unterstützung nicht gehabt hätten, hätten wir das nie geschafft“, sagt Mehnert.

Welche Konsequenzen ziehen die Stadt und der Freistaat?

Sowohl die Stadt als auch die Landesdirektion wollen die Entscheidung jetzt prüfen. Ein harter Fall. Schließlich haben die Richter klargestellt, dass die Kosten eines Abrisses als mögliche Alternative nicht den gleichen Stellenwert haben wie die Natur. Deshalb ist es nach SZ-Informationen jetzt sehr wahrscheinlich, dass noch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig wird.

Wann fällen die Leipziger Richter die letzte Entscheidung?

Dass das Bundesverwaltungsgericht die Baugenehmigung kippt, ist eher unwahrscheinlich. Bereits im August 2014 hatte Richter Wolfgang Bier klargestellt, dass die Mängel nicht so schwerwiegend sind. Jetzt müssten die Grüne Liga und die Landesdirektion Stellung zur EuGH-Entscheidung beziehen, nennt Gerichtssprecherin Renate Philipp den nächsten Schritt. „Der zuständige Senat ist bemüht, die Sache noch dieses Jahr zu Ende zu bringen“, sagt sie.

Kommentar

Links zum Thema:

„Mängel bei Umweltprüfungen könnten teuer werden“ (Artikel vom 24.09.2015)

„Waldschlößchenbrücke beschäftigt Europäischen Gerichtshof“ (Artikel vom 17.06.2015)