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Denkmal darf nicht abgerissen werden

Zwischen dem Denkmalamt und dem Besitzer des Mohnschen Guts gibt es weiterhin keine Einigung. Das Haus verfällt.

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© Norbert Millauer

Von Peggy Zill

Coswig. Das letzte unsanierte Haus an der Hauptstraße in Coswig wird wohl vorerst ein Schandfleck bleiben. Denn der Besitzer des Mohnschen Guts, der Zahnarzt Dr. Guido Nitzsche, und das Denkmalamt können sich nach wie vor nicht einigen. Nitzsche will das Haus abtragen und mit einem Teil der alten Baumaterialien wieder neu errichten. Das Amt verlangt, das Gebäude zu erhalten. Das sei nicht finanzierbar, so Nitzsche. Er habe das Haus einem Experten gezeigt. Der habe den Zustand als kritisch eingeschätzt. Je mehr Zeit jetzt vergeht, umso weniger Substanz kann am Ende erhalten bleiben.

Guido Nitzsche hatte ursprünglich vor, eine Praxis in dem Haus einzurichten. Vorher soll das alte Gut abgedeckt und Stück für Stück abgetragen werden. „Das Fachwerk wollen wir auseinandernehmen, reparieren und später wieder verbauen“, erklärt er. Auch die Sandsteine sollen erhalten bleiben. Wichtigster Punkt sei jedoch eine neue Bodenplatte, wofür das Haus bis auf das Erdgeschoss abgetragen werden muss.

Das Denkmalamt habe vorgeschlagen, die Bodenplatte unter das stehende Haus zu ziehen. Um dann auf die nötige Raumhöhe zu kommen, müsste man sich eingraben, damit man überhaupt noch in den Räumen stehen kann, so Nitzsche.

Er hat das Haus im Oktober 2013 gekauft und verpflichtete sich gleichzeitig, das Denkmal zu sanieren. Allein deshalb hätte er schon vorher gewusst, was auf ihn zukommt, meint das Denkmalamt. „Er wusste, dass es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, das man eben nicht so einfach abreißen kann“, heißt es aus der Kreisverwaltung. Das Gesetz lege fest, dass die Erhaltung solcher Denkmale im öffentlichen Interesse liege. „Die Erhaltung des Originals steht bei diesem Schutzgedanken im Vordergrund und nicht etwa das Kopieren des Erscheinungsbildes“, erklärt Helena Musall von der Pressestelle. Sicherlich sei das Ausweiden und in den Neubau Integrieren zumeist preiswerter für den Bauherren und vermittelt dem fachfremden Betrachter das gleiche optische Resultat wie eine denkmalgerechte Sanierung. „Die ursprünglichen Materialien, deren Verarbeitung und der Inhalt des ursprünglichen Objektes gehen dabei jedoch unwiederbringlich verloren.“ Denn bei einem Neubau gelten auch die baurechtlichen Bestimmungen für einen Neubau, vom Denkmal bliebe da nichts übrig.

Das Sächsische Denkmalschutzgesetz lege darüber hinaus fest, dass Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen haben. „Bisher hat der Eigentümer nicht nachweisen können, dass ihm die Erhaltung des Denkmals, das er im Wissen, dass es sich um ein solches handelt, erworben hat, nicht zuzumuten ist“, so Helena Musall. Wenn er unbedingt einen Neubau will, sei auf dem Grundstück Platz dafür. Aber bisher seien aus Sicht der Denkmalschutzbehörde alle Gespräche immer mit dem Ziel geführt worden, das vorhandene Gebäude abreißen zu dürfen. Alle Bitten und Vorschläge der Denkmalbehörden, mit dem Denkmal in seinem Bestand zu planen und es einer entsprechend verträglichen Nutzung zuzuführen, seien bisher leider erfolglos geblieben.

Bis Ende 2017 bleibt dem Eigentümer noch Zeit für die Sanierung. Ansonsten steht der Stadt ein Wiederkaufsrecht zu. Die ist darauf aber gar nicht scharf. Von dem ehemaligen Dreiseitenhof konnten zwei Nebengebäude schon nicht mehr erhalten werden.

Der Gutshof, der einst der Familie Mohn gehörte, wurde 1801 erbaut. Vor Jahren hatte Coswig das Gut zusammen mit anderen Flächen gekauft, um das Areal selbst zu vermarkten.

Ein Käufer für das Mohnsche Gut fand sich aber nur schwer. Erst nachdem der Preis von den ursprünglich avisierten 125 000 Euro auf 50 000 Euro gesenkt wurde, gab es Interessenten.