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Demonstrant ohne Prozess verurteilt

Ein Mann aus Berlin soll am 19. Februar 2011 Polizisten mit Steinen beworfen haben. Er erhält nun einen Strafbefehl.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Noch immer werden Teilnehmer der Demos vom 19. Februar 2011 angeklagt. An dem Sonnabend vor mehr als zweieinhalb Jahren kam es am Rande eines Nazi-Aufmarschs in der Südvorstadt zu den bislang schwersten Krawallen rund um das alljährliche Gedenken an die Bombardierung Dresdens. Aus Protest gegen den Nazi-Aufmarsch soll ein 26-jähriger Demonstrant aus Berlin mehrere Steine auf Polizisten geworfen haben. Einen Beamten hat er laut Staatsanwaltschaft getroffen, jedoch nicht verletzt. Der Vermummte war mit Dutzenden anderen vormittags an der Bergstraße auf die Beamten losgegangen – seine Anklage stammt vom 27. März dieses Jahres.

Weil der Prozess gegen den mutmaßlichen Steinewerfer gestern schon zum zweiten Mal am Amtsgericht Dresden ausfiel, erhält er einen Strafbefehl. Das entschied Richter Frank Ponsold. Ursache dafür seien Krankmeldungen von Polizeizeugen. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher den Übergang ins Strafbefehlsverfahren. Richter Ponsold verurteilte den 26-Jährigen wie gefordert unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Arbeitsauflage von 100 Stunden.

Eine längere Freiheitsstrafe als ein Jahr ist ohne öffentliche Hauptverhandlung nicht möglich. Das Strafbefehlsverfahren setzt neben einem einfachen Sachverhalt die Idee eines Geständnisses voraus. Wenn der Mann das Urteil nicht akzeptiert, kann er Einspruch einlegen – dann findet sein Prozess doch am Amtsgericht statt.

Am 19. Februar 2011 hat die Polizei rund 2.000 Straftaten ermittelt und rund 1.300 Beschuldigte identifiziert. Rund 30 Verfahren endeten bisher mit rechtskräftigen Verurteilungen – in jedem zweiten Fall ging es um Gewalttaten.