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Demo mit Knüppelfahnen

Polizisten verhindern, dass ein Student mit Holzstöcken im Gepäck zur Einheitsfeier geht. Ein Gerichtsprozess folgt.

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© dpa (Symbolfoto)

Von Nadine Franke

Dresden. Jonas R. (23) hatte zur Einheitsfeier zwei Fahnen im Rucksack. Eine rot, die andere pink. Sie dienten als Zeichen gegen Kapitalverhältnisse und Homophobie. Doch am 3. Oktober 2016 kam es nicht dazu, dass der Informatikstudent seine Fahnen schwenken konnte. Der bunte Stoff war an zwei 52 Zentimeter langen Stangen befestigt. Doch da sie aus massivem Holz bestanden, wurden sie R. vorher abgenommen.

Am Mittwoch stand er deswegen vor dem Dresdner Amtsgericht. In der Anklage steht, dass er diese sogenannten Knüppelfahnen mit sich führte, um sie gegen Polizisten oder Gegendemonstranten zu verwenden. Doch Waffen sind bei öffentlichen Versammlungen nicht gestattet. „Die Fahnen waren als Demonstrationsmittel für unseren friedlichen Protest bestimmt“, erklärte der 23-Jährige vor Gericht. Er fühle sich ungerecht behandelt, sagt er.

Es war gerade mal 8 Uhr morgens, als R. mit drei Freunden in eine Polizeikontrolle an der Ecke Dr.-Külz-Ring/Schulgasse geriet. Die Gruppe sei wegen ihrer schwarzen Kleidung und den Schlauchschals um die Hälse aufgefallen. Es war eine Stichprobe, erklärte der Polizist aus Chemnitz, der den Schal sowie die Fahnen des Angeklagten sicherstellte. Vor dem Gericht erklärte der Polizist, dass solche Fahnen nicht nur als Waffen verwendet werden, sondern auch um mögliche Angriffsflächen bei Gegendemonstranten oder Polizisten zu signalisieren. Da die Gruppe zudem auch nicht sonderlich kooperativ reagierte und sich zuerst auch nicht ausweisen wollte, erhielt R. mit seinen Freunden einen Platzverweis.

Sowohl die Verteidigerin als auch der Staatsanwalt sprachen sich für einen Freispruch aus. Auch für Richter Jochen Meißner wurde nicht ersichtlich, dass die Fahnen mit dem massiven Holz als Waffen dienen sollten. Schließlich waren es ja nur zwei bei der vierköpfigen Gruppe. „Dann hätten zwei ja gar keine Stöcke gehabt“, sagt der Richter. R. wurde freigesprochen.