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DDR-Opferrenten steigen leicht

Seit 2007 gibt es die SED-Opferrenten, eine Entschädigung für politische Verfolgung in der DDR. Nun sollen die Zuwendungen erstmals steigen. 50 Euro mehr im Monat - Opferverbände finden das zu wenig.

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© dpa

Berlin. Politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR sollen ab 1. Januar 2015 mehr Geld vom Staat bekommen. Die sogenannten Opferrenten sollen von maximal 250 auf 300 Euro monatlich steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der zur Abstimmung an die übrigen Ressorts gegangen ist. Der Dachverband der SED-Opfer kritisierte die Pläne als unzureichend. Die Erhöhung sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Wer in der DDR als politisch Verfolgter mindestens sechs Monate im Gefängnis saß, bekommt seit 2007 eine Sonderrente von monatlich 250 Euro - allerdings nur, wenn der Betroffene als besonders bedürftig gilt. Die Höhe ist vom Einkommen abhängig. Die monatliche Zuwendung wird auf Lebenszeit gezahlt, sie kann nicht vererbt werden. Laut Justizressort bezogen zuletzt mehr als 45 000 Menschen die Leistung. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Zuwendungen anzuheben. Es ist die erste Erhöhung seit der Einführung 2007.

28,4 Millionen Euro zusätzlich

Daneben gibt es seit 2003 monatliche Ausgleichszahlungen für jene, die in der DDR politisch verfolgt wurden und deshalb ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten. Auch diese sollen angehoben werden, von derzeit 184 auf dann 214 Euro im Monat.

Die Aufstockung kostet pro Jahr insgesamt 28,4 Millionen Euro zusätzlich - im Wesentlichen für die Opferrenten. Die Länder beteiligen sich an den Kosten mit knapp 10 Millionen Euro, den Rest trägt der Bund. Der Entwurf liegt der Nachrichtenagentur dpa vor. Die „Leipziger Volkszeitung“ hatte als erstes darüber berichtet.

Der Bundesvorsitzende des Dachverbands der SED-Opfer, Rainer Wagner, kritisierte, die Pläne gingen längst nicht weit genug. Dies seien allenfalls kosmetische Änderungen. „Den Kern des Problems packt der Entwurf nicht an.“ Wesentliche Forderungen der Betroffenen, wie die Vererbbarkeit der Leistungen oder die Besserstellung bisher kaum berücksichtigter Opfergruppen, würden einfach ignoriert.

Die Erhöhung um 50 beziehungsweise 30 Euro sei viel zu niedrig angesetzt, rügte Wagner. „Die Opfer der SED-Diktatur wollen aber weder ein Trinkgeld noch ein Almosen. Wir verlangen endlich eine würdige und angemessene Anerkennung des erlittenen Unrechts.“ Wagner beklagte auch, die Betroffenen würden nicht ausreichend in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden. (dpa)