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Das Zittauer Bahnhofsdach bleibt

Die Bahn wird das mehr als 100 Jahre alte Kulturdenkmal doch nicht abreißen – zumindest nicht vollständig.

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© Rafael Sampedro

Von Thomas Mielke

Zittau. Das historische Dach des Mittelbahnsteigs am Bahnhof hat wie schon seit 1911 auch am Mittwoch die Reisenden vor Regen geschützt. Ginge es nach den Plänen der Deutschen Bahn, wäre es damit ab 2017 vorbei gewesen. Das Staatsunternehmen wollte den Umbau des Bahnhofs nutzen und die Überdachung wegreißen lassen. Doch nun scheint es so, als dürfte die Bahn nicht, was sie gern will. „Das Mittelbahnsteigdach und die Treppeneinhausungen sind denkmalgerecht zu erhalten und instand zu setzen beziehungsweise zu ertüchtigen“, hat ihr das Eisenbahnbundesamt – kurz Eba - geschrieben. „Das Mittelbahnsteigdach ist unstreitig Kulturdenkmal“, heißt es zur Begründung in dem Bescheid der Behörde an die Bahn. „Den denkmalpflegerischen Wert des in Folge unterlassener Unterhaltung beeinträchtigten Bauwerks sieht die Planfeststellungsbehörde auch unter Berücksichtigung städtebaulicher Gesichtspunkte und des Erscheinungsbildes nicht weniger wichtig als das Hausbahnsteigdach an.“ Bis zum Sommer dieses Jahres sollte die Bahn entsprechende Planungen bei der Behörde einreichen.

Das hat sie am 2. August getan. „Nach den eingereichten Plänen soll das Bahnsteigdach nun auf einer Länge von 190 Metern erhalten bleiben und westlich um 80 Meter eingekürzt werden“, teilt die Eba-Pressestelle auf SZ-Anfrage mit. „Der zu erhaltende Teil des Daches soll saniert werden.“ Damit ist der Abriss endgültig vom Tisch. Ob nun der beantragte Teilrückbau genehmigt wird, zeigt sich bald. „Derzeit erarbeitet das Eba die Entscheidung über den Planänderungsantrag; diese soll zeitnah ergehen“, so die Pressestelle.

Die Deutsche Bahn wollte sich nicht äußern und teilte nur mit: „Die Einwendungen der Stadt Zittau beziehungsweise des Zvon zum Bahnsteigdach haben wir im Zusammenhang des Anhörungsverfahrens des Eba beantwortet.“

Wenn Eisenbahnanlagen gebaut, geändert oder zurückgebaut werden sollen, muss das Eba darüber entscheiden. Das gilt sowohl für die Gleisanlagen als auch für Bauwerke wie Brücken oder Tunnel, Bahnhöfe oder die Leit- und Sicherungstechnik. In so einem planrechtlichen Verfahren werden öffentliche und private Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit geprüft. Dazu werden die Betroffenen wie in diesem Fall unter anderem die Stadt Zittau, der Landkreis und der Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien – kurz Zvon – um Stellungnahmen gebeten, die dann auf Basis der Gesetze gegen die Interessen der Bahn abgewogen werden.

Die Bahn hat den Abriss-Wunsch mit den hohen Kosten für die Instandhaltung begründet. Im Gegenzug für den Rückbau sollte ein modernes Wetterschutzhaus für etwa 50 Personen errichtet werden.

Gegen den Abriss sind nicht nur Denkmalschützer und nach der Veröffentlichung der Pläne durch die SZ Zittauer Sturm gelaufen. „Für die Stadt Zittau ist es nicht hinnehmbar, dass die voll funktionsfähige, denkmalgeschützte bauliche Anlage lediglich „als vergleichsweise nachrangig“ abgetan und durch offensichtlich unzureichende Wetterschutzeinrichtungen ersetzt werden soll“, hat die Stadtverwaltung unter anderem an das Bundesamt geschrieben. Ähnlich äußern sich das Landesamt für Denkmalpflege und der Zvon zu dem 1907 und 1911 errichteten Dach.

Die Bahn modernisiert den Bahnhof 2016 und 2017 für rund 45 Millionen Euro. In dieser Zeit werden unter anderem ein elektronisches Stellwerk errichtet, Gleise abgerissen und neue Brücken gebaut.

Alle Anhörungen und Abwägungen von Einwänden zur Baumaßnahme „Modernisierung des Zittauer Bahnhofs“ im Internet: https://sz-link.de/GenehmigungUmbau