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Das wird aus den Asylunterkünften

Das Landratsamt plant die Schließung mehrerer Häuser – und lässt gleichzeitig in Riesa ein großes Objekt ausbauen.

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© Sebastian Schultz

Von Dominique Bielmeier und Stefan Lehmann

Landkreis Meißen. An der Rittergutstraße 13-19 in Riesa tut sich derzeit nichts – noch nicht. Die Wohnungsgesellschaft Riesa WGR hatte verkündet, die leerstehenden Gebäude zu sanieren und dann dem Landkreis als Flüchtlingsunterkunft zu vermieten. Man stecke noch in der Feinabstimmung, erklärt WGR-Chef Roland Ledwa. Die Arbeiten würden voraussichtlich im kommenden Jahr beginnen, aber der Eröffnungstermin zum 1. Januar 2018 stehe.

Am Prasseweg 9 in Neusörnewitz sollten 250Asylbewerber einziehen. Nun will das Landratsamt vorzeitig aus dem auf zehn Jahre geschlossenen Mietvertrag aussteigen – gegen die Zahlung von knapp zwei Millionen Euro.
Am Prasseweg 9 in Neusörnewitz sollten 250Asylbewerber einziehen. Nun will das Landratsamt vorzeitig aus dem auf zehn Jahre geschlossenen Mietvertrag aussteigen – gegen die Zahlung von knapp zwei Millionen Euro. © Arvid Müller

Während das Objekt in Riesa noch nicht einmal zur Asylunterkunft umgebaut ist, plant das Landratsamt andernorts schon die Schließung von Heimen. Denn die Asylbewerberzahlen in Deutschland gehen zurück – und damit auch der Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge. Noch im März dieses Jahres ging das Landratsamt davon aus, Plätze für 6 800 Asylbewerber zur Verfügung stellen zu müssen. Denn der Lenkungsausschuss Asyl hatte im Januar für den Freistaat 2016 eine Zuwanderung von 51 000 Menschen vorausgesagt. Der Landkreis mietete daraufhin mehrere Objekte und Grundstücke an und sanierte eigene Häuser und Wohnungen. Danach zeichnete sich ab, dass die Zahl der ankommenden Flüchtlinge deutlich zurückgehen würde. Die Ursache dafür liegt in der Schließung der Balkanroute sowie dem Abkommen mit der Türkei. Statt 6 800 Plätzen wird der Landkreis bis Jahresende nur noch rund 2 800 benötigen, mit einer Sicherheitsreserve sind es 3 100 Plätze. Der Kreistag wird daher am kommenden Donnerstag, 8. Dezember, in einer öffentlichen Sitzung über die weitere Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge abstimmen. Eine Beschlussvorlage beschreibt, wie diese aussehen könnte.

Ein erster Schritt, die Kapazitäten zu verringern, sei schon getan worden, als die Notunterkünfte im Elektrolager Zeithain und im FTZ in Glaubitz geschlossen wurden. In anderen Fällen werden zum Teil hohe Ablösesummen fällig. So wird der Landkreis dem Betreiber des Standortes Querweg 13 in Weinböhla, der ITB Dresden, die Planungskosten für die abgesagte Erweiterung in Höhe von rund 180 000 Euro erstatten müssen. Die Kapazität sollte durch einen Anbau von 130 auf 290 Betten erhöht werden. Sollte der Ausbau später doch nötig werden, würden die erstatteten Planungskosten auf den zu bezahlenden Betreibersatz angerechnet. Eine wesentlich größere Summe nennt die Beschlussvorlage für das Objekt Prasseweg 9 in Coswig: Fast zwei Millionen Euro wird die sofortige Beendigung des Mietvertrages den Kreis kosten. Dabei haben dort noch gar keine Flüchtlinge gewohnt, der Gebäudekomplex mit Bürogebäude und Produktionshalle im Gewerbegebiet in Neusörnewitz sollte frühestens Ende Februar fertiggestellt sein und Platz für 250 Menschen bieten. Der Mietvertrag wurde gleich über zehn Jahre mit der MAR Service-Group AG geschlossen. Trotz der hohen Ablösesumme spart der Kreis sogar noch knapp 1,3 Millionen. Für weitere Objekte im Landkreis gibt es Nachnutzungspläne. Sie reichen vom Verkauf über die Vermietung an Studenten bis hin zur Nutzung als Künstlerhaus. Das Konzept und die Hintergründe werden in der Kreistagssitzung erläutert.

Dass die Rittergutstraße 13-19 in Riesa trotz rückläufiger Zahlen zum Asylquartier werden soll, ist laut Landratsamtssprecherin Helena Musall kein Widerspruch. „Bei der Abwägung, von welchen Objekten sich der Landkreis Meißen jetzt trennt, spielen zusätzlich zur Kosten-Nutzen-Relation weitere Gründe eine Rolle.“ Dazu zähle eben auch die Frage, inwiefern das jeweilige Objekt für die Nutzung als Asylunterkunft geeignet sei. „Die Rittergutstraße hat beispielsweise im Vergleich zum Prasseweg eine viel bessere infrastrukturelle Anbindung und lässt sich auch später für sozialen Wohnraum nutzen.“

Das betont auch WGR-Chef Roland Ledwa. Selbst wenn es nach der Sanierung keinen großen Nutzungsbedarf als Asylunterkunft gibt, könnten dort beispielsweise Studenten der BA einziehen, wie er schon im Sommer erklärt hatte. Die liegt schließlich in direkter Nachbarschaft.