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Das Konto der Oma geplündert

Eine 21-Jährige aus Geringswalde stand wegen Unterschlagung und Betrug in 48 Fällen vor Gericht. Das wird für sie teuer.

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© Symbolfoto/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Völlig unbedarft gab sich die Angeklagte im Amtsgericht Döbeln. Sei fühlte sich unverstanden und war unvorbereitet. Vorgeworfen wurde ihr Unterschlagung und Computerbetrug in 48 Fällen.

Die heute 85-jährige behinderte Oma der Beschuldigten überließ ihre Geldkarte der Angeklagten. Die sollte für sie Geld abheben und gab die Karte nicht zurück. Zwischen September 2015 bis Februar 2016 soll die Beschuldigte in 48 Fällen mit der Karte Abhebungen getätigt haben. An manchen Tagen hob sie sogar mehrmals und an verschiedenen Orten Beträge zwischen 10 und 600 Euro ab. Der Oma entstand ein Schaden in Höhe von fast 9000 Euro.

Zum Tatvorwurf erklärte die Angeklagte, dass es so, wie es in der Anklageschrift steht, nicht stimmt. Manche Abhebungen habe ihr die Oma erlaubt. Ab und zu sei sie sogar mit am Geldautomaten gewesen. Die Oma habe die Anzeige nicht machen wollen, Familienmitglieder hätten sie dazu gedrängt. Vor Prozessbeginn übergab die Angeklagte dem Gericht ein Schreiben, dass ihre Oma die Anzeige zurückziehen will. Das Schriftstück ist von der Geschädigten unterschrieben. Doch Richterin Marion Zöllner und Staatsanwalt Bernhard Klose lassen sich darauf nicht ein. „Die Oma hätte den Strafantrag zurücknehmen müssen“, sagte Richterin Zöllner. „So lange der nicht zurückgenommen wird, wird die Sache weiter gerichtlich verfolgt.“ Außerdem will die Angeklagte mit der Oma eine Rückzahlungsvereinbarung über 5000 Euro getroffen haben. Von der Summe hat sie bisher aber noch nichts bezahlt. Weil die Beschuldigte unvorbereitet zum Prozess kam, legte ihr das Gericht eine Kopie der Anklageschrift vor. Mühsam und nach langem Überlegen nennt die Beschuldigte die Abhebungen, die die Oma ihr erlaubt hatte und auch die, bei welchen die Geschädigte mit am Geldautomaten war. Von den 48 angeklagten Taten bleiben 22 übrig. 26 Fälle stellt das Gericht ein. Und das hauptsächlich deswegen, um der Oma ein Erscheinen vor Gericht zu ersparen.

Herausgekommen war der Betrug, weil die Tochter der Geschädigten, die eine Betreuungsverfügung für ihre Mutter hat, erfuhr, dass die Angeklagte der Oma schon lange Zeit keine Kontoauszüge mehr gebracht hatte. Sie und weitere Verwandte fuhren zur Bank. Doch die Geldkarte, die angeblich der Oma gehörte, funktionierte nicht. Es war die Karte der Angeklagten. Die hatte ihre Geldkarte gegen die der Oma ausgetauscht.

Eine Ausbildung hat die Beschuldigte abgebrochen. Im September will sie eine neue Berufsausbildung beginnen. Ihre zweijährige Tochter lebt beim Vater. Unterhalt für ihr Kind zahlt sie nicht. Zur Vernehmung bei der Polizei ist sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht erschienen und auch den Termin bei der Jugendgerichtshilfe nahm sie nicht wahr. Ihr Benehmen vor Gericht ließ Richterin Marion Zöllner zu dem Satz verleiten: „So langsam gefällt mir Ihr Ton nicht.“ Und Staatsanwalt Dr. Dr. Klose sagte: „Wir müssen liebevolle Großeltern davor schützen, dass sich ihre Enkel an ihrem Vermögen vergreifen.“ Beide und auch die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sehen keinen Anlass, bei der Beschuldigten das Jugendstrafrecht anzuwenden. Richterin Zöllner verurteilt die Angeklagte wegen Computerbetrugs in 22 Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro (140 Tagessätze zu 25 Euro).