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Das Abwasser-Dilemma

In den Altgemeinden müssen Anwohner viel mehr für Abwasser zahlen. Das sei sozial unverträglich, finden diese und schreiben einen offenen Brief.

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© SZ/Archiv

Von Marcus Herrmann

Nossen. Weder eine Begründung noch Berechnungsgrundlagen seien den Bewohnern der Altgemeinden Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz auf dem Bescheid für die Abwassergebührenzahlung für 2017 und die Vorauszahlung für 2018 mitgeteilt worden. Das ist einem der SZ vorliegenden Brief von etwa 30 Bürgern zu entnehmen, die sich bereits in einer Sitzung des Stadtrates über die neuen Gebühren schockiert zeigten. Demnach habe es lediglich einen Hinweis gegeben, dass „seit dem 9. November eine neue Abwassersatzung existiert“. Aber genügt dieser Halbsatz? Müssen sich die Anwohner damit abfinden, teilweise Hunderte Euro mehr im Jahr zu bezahlen? Auf welcher Grundlage werden die neuen Gebühren erhoben? Das sind nur einige der offenen Fragen in diesem Fall.

Genügt eine schriftliche Benachrichtigung bei einer Erhöhung der Mengengebühr auf 5,88 Euro/m²?

Die Sächsische Gemeindeordnung lässt zumindest eine andere Auffassung zu. Darauf machen die Verfasser des offenen Briefes aufmerksam. Laut Paragraf 11 sei unter Punkt 2 festgelegt, dass „über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die für ihre Entwicklung bedeutsam sind oder die die sozialen, kulturellen, ökologischen oder wirtschaftlichen Belange ihrer Einwohner berühren, die Einwohner frühzeitig und umfassend zu informieren sind.“ Dass die wirtschaftlichen Belange nicht unwesentlich betroffen sind, macht der offene Brief ebenfalls deutlich. „...bis zu 120 Prozent mehr werden für einige Familien als Vorauszahlung fällig“, heißt es darin.

Hätte der Stadtrat die Erhöhung anhand von Kalkulationen für 2018 bis 2022 nicht ablehnen müssen?

Zumindest die fünf Stadträte aus den Altgemeinden haben im November 2017 gegen die neue Gebührenordnung gestimmt. Dafür stimmten allerdings zehn, somit wurde die Neufassung auf den Weg gebracht. Die Befürworter machten mehrfach darauf aufmerksam, über fünf Sitzungen hinweg mit Fachleuten über das Thema gesprochen und diskutiert zu haben. Dabei sei auch geprüft worden, ob die Altgemeinden nicht zuungunsten der Stadt entlastet werden könnten. „Die Fachleute hatten das verneint, da hier das Verursacherprinzip gilt“, hatte Freie Wähler-Stadtrat Johannes Piontek dazu erklärt. Laut Bürgermeister Uwe Anke (parteilos) gab es bereits 2013 eine Nachrechnung, die für Ketzerbachtal und Leuben-Schleinitz erhebliche Deckungslücken aufwies. Letztendlich müssten die Bürger so oder so – entweder über Gebühren oder über Steuern – für die Mehrkosten aufkommen.

Auf welcher Grundlage werden die Gebühren erhoben?

„Angeblich seien alle Anlagen der Altgemeinden in sehr schlechtem Zustand gewesen, es hat Investitionsstau gegeben, keine Wartungsverträge lagen vor. Die Kosten für diese fehlenden, zu tätigenden Investitionen betrugen im November 2017 angeblich circa 600 000 Euro“, heißt es dazu in dem offenen Brief der Anwohner.

Weil in den Altgemeinden in den letzten  neun Jahren laut Stadtverwaltung deutlich weniger Gebühren erhoben worden als Kosten für die Entsorgung entstanden, müsse dies in Zukunft sukzessive ausgeglichen werden. Angestrebt werde die Vereinigung der Gebührensatzungen im ganzen Stadtgebiet. Zuvor müssten jedoch Defizite abgebaut werden – durch höhere Gebühren.

Warum sind die Kalkulationen der Jahre 2014 bis 2017 nicht einsehbar?

Diese Frage wird auch in dem offenen Brief gestellt. Die Kalkulationen im Fünfjahres-Rhythmus dienen als Grundlage für die neuen Gebühren. Bürger können die Kalkulationen 2009 bis 2013 und 2018 bis 2022 einsehen, nicht jedoch diejenige von 2014 bis 2017.

„Diese erhält man als Bürger nur mithilfe eines Anwalts zur Einsicht. Warum? Es kommt der Verdacht auf, dass etwas vorenthalten oder vertuscht werden soll“, heißt es dazu seitens der 30 Bürger. Laut Nossener Stadtarchiv dürfen Bürger in geschlossene Akten erst nach 30 Jahren Sperrfrist Einsicht nehmen.

Werden die Bürger der Altgemeinden jetzt klagen oder hoffen Sie auf eine andere Lösung?

Der offene Brief spricht für Zweiteres. Immerhin wird darin um „Unterstützung durch Rat und Tat hinsichtlich unseres Bürgeranliegens“ gebeten.

Diese Anregungen sollen über die Sächsische Zeitung vermittelt werden, so die Bitte der Betroffenen. „Ist es soweit gekommen, dass über unsere Köpfe hinweg nun schon auch in Nossen beschlossen wird? Dass man als Bürger finanziell für Beschlüsse von Stadträten herhalten muss, die selber nicht betroffen sind?“, fragen diese in dem Brief.

Ohnehin steigen die Belastungen für die Landbevölkerung von Jahr zu Jahr, etwa bei der Schulbeförderung. Zu viel sei in den letzten Jahren in Richtung Nossen-Stadt abgewandert. „Da muss immer weiter gekämpft werden, dass wir Einwohner der Dörfer eine entsprechende Lebensqualität beibehalten.“