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Schloss als Monteurschlafplatz

Auf drei Internetportalen wurden Zimmer im Barockschloss angeboten. Laut der Eigentümerin war das aber nicht ernst gemeint.

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© André Braun

Von Jens Hoyer

Choren. Als Carl Leonhard Marschall Graf von Bieberstein 1755 in den Besitz des Rittergutes Choren kam, ließ er sich ein kleines, aber feines Schloss auf den Hügel setzen. Heute gilt es als Paradebeispiel barocker Schlossbau in Sachsen. Vor ein paar Jahren hatten Bettina Kleine mit ihrem Lebensgefährten Nicolas Willnecker das Schloss und die Nebengebäude übernommen. Es gab Pläne, die verfallenen Seitengebäude zu sanieren, möglicherweise Wohnungen einzurichten. Auch die sogenannte Pferdeschwemme auf dem Hof des ehemaligen Rittergutes wollten die Eigentümer wieder denkmalgerecht herrichten, erste Arbeiten waren schon erfolgt. Aus den Vorhaben ist nicht viel geworden. „Es bestehen Umbaupläne, aber dazu kann ich noch nichts sagen“, sagte Bettina Kleine auf Anfrage des Döbelner Anzeigers. „Derzeit wohne ich selbst im Schloss und habe dort mein Büro. Ansonsten steht es leer.“

Ganz leer sollte es aber offenbar nicht bleiben. Hinter der mondänen Barockfassade sollten auch Monteure übernachten können. Zumindest taucht das Schloss auf einschlägigen Portalen im Internet auf, über die Monteurwohnungen vermietet werden. 20 Euro pro Nacht sollte die Übernachtung im Einzelzimmer, 15 die im Doppel- oder Dreibettzimmer kosten, so das Angebot im Internet. Alles ohne Frühstück, aber inklusive Bettwäsche, Waschmaschine, Trockner und WLAN. Fotos zeigen spartanische eingerichtet Zimmer, eine große Küche und ein Bad mit zwei Waschbecken. Angegeben war auch die Telefonnummer der Eigentümerin.

Laut Bettina Kleine vermietet sie auch gar keine Monteurzimmer. „Ich habe mal eine Anzeige reingestellt, um das auszutesten“, sagte sie. Die „Anzeige“ waren umfangreiche Angebote auf mindestens drei Internetportalen. Mittlerweile sind sie aus dem Netz herausgenommen. Vielleicht ist das eine Erklärung: Nach einer Anfrage des DA zum Chorener Schloss interessiert sich auch die Döbelner Stadtverwaltung für die mutmaßliche Monteurpension. Grundsätzlich braucht es für das Betreiben eine Genehmigung, so Stadtsprecher Thomas Mettcher. Dabei seien „bauordnungsrechtliche, planungsrechtliche und gegebenenfalls gewerberechtliche Aspekte zu betrachten.“ Genauere Auskünfte, wie es sich damit im Falle des Chorener Schlosses verhält, wollte Mettcher aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machen.

Die Nutzung des Schlosses hatte schon mehrfach gewechselt. Nach 1945 wohnten Flüchtlinge darin, später war es bis 1990 Schule. Ein Architekt sanierte die Immobilie, nutzte sie für seine Firma und verkaufte sie wieder.