Merken

Chat mit Häftling führt vor Gericht

Eine Stollbergerin erhält einen Bußgeldbescheid, weil sie mit einem Gefangenen gechattet hat. Das ist aber verboten.

Teilen
Folgen
© Symbolbild/dpa

Stollberg/Döbeln. Wegen einer Internetbekanntschaft landete eine 22-jährige Stollbergerin vor dem Döbelner Amtsgericht. Im Zeitraum vom 28. Juni bis zum 5. Juli schickte sie einem Mann, den sie nur aus dem Internet kannte, mehrere Nachrichten über den Dienst Whatsapp. Dafür bekam sie im Januar 2017 ein Bußgeldbescheid. Sie sollte wegen der Ordnungswidrigkeit des unerlaubten Verkehrs mit Gefangenen eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro zahlen. Das Chatten oder Telefonieren mit Gefangenen ist verboten. Wer es dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Da die Stollbergerin angeblich nicht wusste, dass ihr Chatpartner in der JVA Waldheim inhaftiert war, legte sie gegen den Bescheid Einspruch ein.

Gefangene dürfen keine Handys haben. Bei dem Inhaftierten wurden drei gefunden. Weil ihm im Gefängnis langweilig war, chattete er. Als die Polizei den Chatverkehr ermittelte, kamen die Beamten auf die Beschuldigte. „Ihr war es nicht bewusst, dass sie eine Straftat begeht“, so die Verteidigerin der Angeklagten. Damit diese im Alltag bestehen kann, ist sie auf Hilfe angewiesen. Ein Betreuer für rechtliche Angelegenheiten und eine ambulante Betreuerin stehen ihr zur Seite. Ihr Chatpartner habe ihr nie mitgeteilt, dass der im Gefängnis sitzt. Er habe sie angeschrieben und sie ihm geantwortet. Hinweise dafür, dass die Beschuldigte wusste, dass ihr Chatpartner inhaftiert ist, finden sich in der Gerichtsakte nicht. Richterin Magdalena Richter spricht die Angeklagte frei. (DA/hk)