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CDU lässt streitbares Mitglied nicht gehen

Markus Funken will nach über zwölf Jahren im Bad Gottleuba-Berggießhübeler Stadtrat aufhören. Seine Fraktion sagt nein, weil sie dann ein Problem hat.

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© Daniel Förster

Bad Gottleuba-Berggießhübel. Er ist Rechtsanwalt, leitet eine Kanzlei, ist in der CDU und Stadt- und Kreisrat: Das ist zu viel. Deshalb will Markus Funken das Mandat als Stadtrat aufgeben. Das ist laut sächsischer Gemeindeordnung möglich, da er zwölf Jahre als Rat ehrenamtlich tätig war. Auch die von Funken angeführten beruflichen Gründe gelten. Also hatte die Stadtverwaltung Bad Gottleuba-Berggießhübel nichts dagegen, Funken gehenzulassen – wohl aber seine eigene Fraktion.

Das Ausscheiden von Funken würde nach außen hin ein schlechtes Zeichen setzen und die Fraktion schwächen. Doppelt. Denn die CDU hat keinen Nachfolger. Der Platz bliebe also unbesetzt. Wenn Funken künftig, so wie am Dienstag, fehlt, hat das den gleichen Effekt.

Und das schlechte Zeichen ist schon gesetzt. Man hätte vorher in der Fraktion miteinander reden sollen, sagte Bürgermeister Thomas Mutze (parteilos), erstaunt über die Meinungsverschiedenheiten. Offenbar hatte Funken seine Leute nicht informiert, wie Fraktionschef Jens Klotzsche durchblicken ließ. Für die Linken eine Vorlage zur Generalkritik an der Kultur im Stadtrat. Lothar Seifert nannte das Ganze ein Trauerspiel und musste seinen Sitznachbarn Wolfgang Vodak vor noch stärkeren Attacken abhalten. Seit einiger Zeit rumort es tatsächlich im Stadtrat von Bad Gottleuba-Berggießhübel immer öfter zwischen den beiden Fraktionen. Doch es war der falsche Moment, das auszudiskutieren, zumal auch viele fehlen. Da hakte Rolf Epperlein (CDU) ein. Es sei falsch, über Leute herzuziehen, die nicht anwesend sind. Funken solle dabei bleiben, weil er Sachkenntnis habe, die für die Arbeit im Rat wichtig sei. „Ich bin strikt dagegen, ihn rauszulassen.“ Am Ende wollten ihn drei gehenlassen, vier sagten Nein, drei enthielten sich.

Das Landratsamt bestätigt das Vorliegen eines gültigen Grundes für das Ausscheiden. Demzufolge wäre die Ablehnung des Stadtrates rechtswidrig und der Bürgermeister müsste dem Beschluss widersprechen. Innerhalb von vier Wochen muss der Rat erneut darüber entscheiden. Liegt kein rechtswidriger Beschluss vor, kann Funken Widerspruch erheben. Rechtswidrig oder nicht, das muss nun geprüft werden. Im Notfall muss Bürgermeister Mutze bei wiederholtem unentschuldigten Fehlen zum Ordnungsgeld greifen.

Was Funken jetzt macht, war am Mittwoch nicht in Erfahrung zu bringen. Er war telefonisch nicht erreichbar. (SZ/sab)