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Cannabis auf dem Dachboden

Der Angeklagte baut Hanf an. Bei einer Hausdurchsuchung in Nossen kommen noch ganz andere Sachen ans Tageslicht.

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Von Jürgen Müller

Der Angeklagte gibt sich reuig. „Es war ein Versuch, der ganz schön in die Hose gegangen ist“, sagt der 44-Jährige aus Nossen. Versuch ist gut. Der Hanfanbau auf dem Dachboden seines Hauses war mehr als nur ein Versuch. Die Ernte war wohl ganz gut. Bei einer Hausdurchsuchung findet die Polizei knapp 334 Gramm Cannabis. Der Wirkstoffgehalt ist mit drei Gramm THC allerdings sehr gering. Es ist weniger als dessen, was Juristen gemeinhin als „nicht geringe Menge“ bezeichnen. Nun muss sich der Nossener vor dem Meißner Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. „Ich habe die Hanfpflanzen für den Eigenbedarf angebaut“, sagt er. Das daraus gewonnene Rauschgift habe er in einem Tresor sicher verwahrt. Dennoch kam sein Sohn an das Zeug heran. Auf dem Dachboden lagen noch Reste von Hanfpflanzen herum. „Ich war zu faul, die wegzuschmeißen“, sagt der Angeklagte. Auch wegen dieser Faulheit muss sich nun auch sein Sohn bald vor Gericht verantworten. Weil der Kumpels das Zeug anbot, war die ganze Sache aufgeflogen. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Polizisten noch ganz andere Sachen, so eine Feinwaage, eine Haschischmühle, eine Lampe, Pflanzschalen. Alles Dinge, die man eben so zum Hanfanbau braucht.

Wurfstern und Butterflymesser

Im Haus finden die Beamten aber auch sieben verbotene Waffen, darunter ein Butterflymesser und einen Wurfstern. „Ich sammle Messer, wusste zwar, dass das Mitführen verboten ist, nicht aber der Besitz“, sagt der Angeklagte. Tatsächlich waren diese Messer bis 2003 noch legal. Das Butterflymesser habe er zum Beispiel schon als Lehrling erworben. Auch die anderen Gegenstände, die heute als verbotene Waffen gelten, habe er vor 2003 gekauft, beteuert er. Sein Sohn habe keinen Zugang zu diesen Waffen gehabt.

Die sichergestellten Gegenstände werden eingezogen. Der Angeklagte kommt mit einem blauen Auge davon. Weil er nicht vorbestraft und der Wirkstoffgehalt der gefundenen Drogen äußerst gering ist, einigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf, das Verfahren gegen eine Geldauflage vorläufig einzustellen. Er muss 2 000 Euro zahlen, dafür hat er vier Monate Zeit. Sobald das Geld vollständig geflossen ist, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

Freuen kann sich die Christliche Sozialstation Meißen. Ihr wird der Geldbetrag vom Gericht zugesprochen. Auch der Angeklagte ist froh, dass er glimpflich davongekommen ist. Da er nicht verurteilt wurde, muss er auch nicht die Kosten des Verfahrens tragen. Dennoch ging der Versuch, Hanf anzubauen, nicht nur ganz schön in die Hose, sondern wurde letztlich für ihn auch ganz schön teuer.