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Camper ziehen vor Gericht

Jetzt wurden erste Räumungsklagen am Brettmühlenteich verhandelt – ein Urteil wird erst später verkündet.

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© Klaus-Dieter Brühl

Von Manfred Müller

Thiendorf/Riesa. Insgesamt 42 der knapp 200 Camper vom Zschornaer Brettmühlenteich haben ihre Stellplätze noch nicht aufgegeben. Deshalb strengte die Gemeinde Thiendorf – nachdem sie im Frühjahr die Schließung des Platzes verfügt hatte – Räumungsklagen gegen die Verbliebenen an. Seit Mittwochnachmittag ist es eine weniger. Einer der verklagten Dauercamper erkannte vorm Riesaer Amtsgericht die Kündigung der Kommune an. Allerdings muss er nun die Gerichtskosten in Höhe von 1000 Euro tragen.

Dazu hätte es nicht kommen müssen, denn Thiendorf hatte den Räumungswilligen auch Fristverlängerungen zum Abbau ihrer Campingwagen und der festen Anbauten rundherum angeboten. „Aber der Campingfreunde-Verein hat uns doch extra aufgefordert, mit dem Abbau zu warten“, insistierte der Mann. Das müsse er dann auch mit dem Verein klären, erklärte ihm Richter Hans-Peter Burmeister fast väterlich. Vor Gericht hätten dessen Aussagen keine Relevanz.

Schwieriger gestaltete sich die Verhandlung von zwei weiteren Fällen. Hier erkennen die Beklagten die Räumungsaufforderung einfach nicht an. Sie berufen sich auf einen Pachtvertrag, den sie vor mehr als zehn Jahren mit der damaligen Gemeinde Tauscha abschlossen. Darin steht, dass ihnen nur aus einem „wichtigen Grund“ gekündigt werden könne. Ein solcher liege aber nicht vor. Allerdings wurden diese Pachtverträge von der Gemeinde 2011/12 bereits gekündigt und durch auf ein Jahr befristete Nutzungsverträge ersetzt. Dagegen waren einige Dauercamper damals vor Gericht gezogen und hatten eine Niederlage hinnehmen müssen. Auch eine Berufung vorm Dresdner Landgericht scheiterte. Richter Burmeister kannte sich mit der Geschichte dieser Auseinandersetzungen bestens aus – hatte er doch die Angelegenheit damals selbst verhandelt.

Einer der Beklagten, die am Mittwoch vorm Amtsgericht standen, ist Hans-Peter Wirsing vom Verein der Zschornaer Campingfreunde. Wirsing gilt als treibende Kraft hinter dem Widerstand der verbliebenen Dauercamper. Der Dresdner verwies darauf, dass der Verein der Gemeinde Thiendorf bereits ein Angebot zum Kauf und Weiterbetrieb des Campingplatzes unterbreitet hätte. Die Schließung sei deshalb gar nicht notwendig gewesen. Tatsächlich ist es erklärte Absicht der Kommune, einen privaten Investor für das Areal zu finden.

Allerdings sucht sie einen finanziell potenten Betreiber, der nicht nur den Kaufpreis entrichten kann, sondern auch den Investitionsstau auf dem Campingplatz auflöst. Sie hat errechnet, dass es etwa 200000 Euro braucht, um die Abwasserbeseitigung, die Sanitäreinrichtungen und die Elektroenergieversorgung auf einen zeitgemäßen und sicherheitstechnisch unbedenklichen Stand zu bringen.

Außerdem müssten die Brandschutzauflagen eingehalten werden, erklärte Bürgermeister Dirk Mocker. Da die Bauten der Camper viel zu eng beieinander und zu nahe an den Wegen standen, hätten diese ohnehin abgebaut werden müssen. Deshalb wolle die Kommune hier einen Neuanfang, der mit einem Bebauungsplan unterlegt werden soll. Es gebe bereits fünf Bewerber für den Kauf des Zschornaer Platzes, und der Camperverein sei nur einer davon. Eine Entscheidung, wer den Zuschlag bekommt, falle frühestens im Oktober dieses Jahres.

Das alles hat aber nur mittelbar mit den Räumungsklagen der Gemeinde zu tun. Hier geht es darum, ob die verbliebenen Dauercamper ihre Bauten widerrechtlich auf dem Platz belassen haben und die Gemeinde diese kostenpflichtig beräumen lassen darf. Die Entscheidung darüber soll am 29. September im Amtsgericht Riesa verkündet werden. Im Verlauf der Verhandlungen hatte sich Richter Burmeister schwer damit getan, der Argumentation der Dauercamper zu folgen.

Wenn beide Seiten wirklich nur aus einem „wichtigen Grund“ hätten kündigen können, hielt er deren Anwalt entgegen, wäre es ja auch für die Camper schwierig geworden, ihren Stellplatz aufzugeben. Und wozu sei der Vertrag dann ausdrücklich auf ein Jahr befristet gewesen? Daraus lässt sich zumindest eine Tendenz ablesen. Allerdings werden bis zur Urteilsverkündung vorm Amtsgericht noch eine Reihe weiterer Räumungsklagen durchexerziert, was eine Prognose über den Ausgang der Verfahren vom Mittwoch schwierig macht.