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Bußgeld für späte Baumfällung reduziert

Das Amtsgericht Dippoldiswalde hat ein Bußgeld gegen den Eigentümer der Hafermühle in Dippoldiswalde und ein von ihm beauftragtes Fuhrunternehmen abgemildert. Ursprünglich hatte das Landratsamt 4500Euro gefordert.

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Das Amtsgericht Dippoldiswalde hat ein Bußgeld gegen den Eigentümer der Hafermühle in Dippoldiswalde und ein von ihm beauftragtes Fuhrunternehmen abgemildert. Ursprünglich hatte das Landratsamt 4 500 Euro gefordert. Der Richter hat nun die Summe von 1 500 Euro für angemessen befunden, wie Amtsgerichtsdirektor Joachim Thomas informierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verurteilten hatten auf dem Grundstück der Hafermühle 25 Bäume im April letzten Jahres gefällt. Es handelte sich dabei um mehrere Eschen, Linden und Spitzahorne sowie je eine Roterle, ein Bergahorn und eine Erle. Laut Naturschutzgesetz sind solche Baumfällungen aber nach dem 1. März nicht mehr erlaubt, außer mit einer Ausnahmegenehmigung. Die lag in diesem Fall an der Hafermühle aber nicht vor. Daher war die Fällung eine Ordnungswidrigkeit. Mitarbeiter des Landratsamts hatten die Baumfällung bei einer Kontrolle entdeckt.

Das gesetzliche Baumfällverbot in der Zeit von März bis Oktober soll verhindern, dass brütende Vögel bei solchen Aktionen ihr Nest und ihren Nachwuchs verlieren. Viele Arten beginnen schon zeitig im Frühling mit der Brut. Wenn dann der Baum umstürzt, ist das ganze Gelege eines Vogels zerstört. (SZ/fh)