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Burger King bleibt vorerst bei Kündigung

Die Fast-Food-Kette Burger King will trotz des Gesellschafterwechsels beim Franchisenehmer Yi-Ko vorerst an ihrer Kündigung festhalten.

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© dpa

München. Die Fast-Food-Kette Burger King will trotz des Gesellschafterwechsels beim Franchisenehmer Yi-Ko vorerst an ihrer Kündigung festhalten. „Wie wir bereits letzte Woche bekanntgegeben haben, hat Burger King Europe die Franchiseverträge für alle 89 von der Yi-Ko Holding betriebenen Restaurants gekündigt. Die Änderung in der Eigentümerstruktur hat auf die Kündigung zunächst keine unmittelbare Auswirkung“, erklärte das Unternehmen am Mittwoch in München.

Burger King hatte seinem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko in der vergangenen Woche fristlos gekündigt und ihm die Nutzung von Firmenlogo, Produktnamen, Arbeitskleidung und Außenwerbung gerichtlich verbieten lassen. Sämtliche Filialen des Franchisenehmers mussten deshalb schließen. Man sei darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass Alexander Kolobov nun 100-prozentiger Eigentümer der Gesellschaft sei. Da die Restaurants aber „aktuell nicht Bestandteil des Burger-King-Systems sind, waren wir nicht in Vertragsverhandlungen involviert und können daher auch keine Details der Vereinbarung bestätigen“, erklärte das Unternehmen.

Zuvor war bekanntgeworden, dass der bisherige Mitgesellschafter Ergün Yildiz seine Anteile an Kolobov abgetreten hat. Der Russe verhandele nun als alleiniger Gesellschafter mit Burger King Europe über eine Fortführung seines Unternehmens, berichtete die „Wirtschaftswoche“. Aus Verhandlungskreisen sei zu hören, Kolobov hoffe, dass er die derzeit geschlossenen Restaurants Ende der Woche wieder öffnen könne. (dpa)