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Neue Details zur E-Auto-Förderung

Das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium haben sich auf Kriterien für förderfähige Elektroautos verständigt.

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© dpa

Berlin. Das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium haben sich auf Kriterien für förderfähige Elektroautos verständigt. In den Eckpunkten für ein Elektromobilitätsgesetz werde festgelegt, welche Art von Fahrzeugen künftig als Elektroautos gelten und deshalb begünstigt werden sollen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Donnerstag. Darüber berichtet das „Handelsblatt“ in seiner Freitagsausgabe.

Neben reinen Elektrofahrzeugen sollen demnach auch besonders alltagstaugliche Plug-In-Hybridautos privilegiert werden, wenn sie einen echten Umweltvorteil aufweisen. „Voraussetzung dafür ist, dass ihre elektrische Reichweite groß genug ist, um Alltagsfahrten emissionsfrei zu bewältigen“, sagte Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) dem Blatt.

Plug-In-Hybridautos verbinden Vorteile des Verbrennungs- und des Elektromotors: Kurz- und Pendelstrecken fahren sie elektrisch, bei nachlassendem Batteriestrom springt dann der Benzinmotor an.

Eine Plakette sollen den Angaben zufolge diejenigen Modelle erhalten, die entweder maximal 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ausstoßen oder aber mindestens 30 Kilometer rein elektrisch fahren können. Halter von Elektro-Fahrzeugen mit Plakette sollen im Straßenverkehr profitieren. In einer ersten Stufe sollen die Fahrer Busspuren mitbenutzen dürfen und Sonder-Parkplätze nutzen können. (dpa)