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Bürgermeister soll wieder hauptamtlich werden

Die Gemeinderäte wollen ihre Bürger von der Diskussion über die Zukunft der Gemeinde ausschließen.

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© Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Käbschütztal. Die Grabenkämpfe zwischen Befürwortern und Gegnern einer Eigenständigkeit der Gemeinde Käbschütztal sind am Dienstagabend zur Ratssitzung wieder offen ausgebrochen. Nachdem nach mehr als einem Jahr Fusionsverhandlungen mit Meißen und Nossen noch immer keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, setzt sich bei den Realisten unter den Gemeinderäten die Erkenntnis durch, dass es wohl nichts wird mit einem wie auch immer gearteten Zusammenschluss.

Gemeinderat Udo Scholz (Wählervereinigung Käbschütztal) hat sich deshalb Gedanken gemacht, wie die Gemeinde in Zukunft eigenständig fortbestehen kann. Scholz kritisierte, dass viele Punkte des vor knapp drei Jahren erarbeiteten Haushaltsstrukturkonzeptes nicht umgesetzt wurden. Dies müsse jetzt geschehen. Bis 2019 habe die Gemeinde pro Jahr ein Defizit, dass sich zwischen 300 000 und 600 000 Euro bewege.

Dieses müsse jährlich um 150 000 Euro gesenkt werden. Ziel müsse es sein, bis 2021 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Dies solle auch durch Personaleinsparungen erreicht werden. „Es kann nicht sein, dass sich in den vergangenen sechs Jahren die Personalkosten um 184 000 Euro erhöht haben“, sagte Scholz. So solle der Bauhof aufgelöst, und die Arbeiten an Fremdfirmen ausgelagert werden. „Das ist viel billiger, als ständig Personal und teure Technik vorzuhalten“, sagte er.

Auf der Gehaltsliste der Gemeinde stünden Mitarbeiter des Wasserverbandes. Diese müssten in einen Vollverband ausgelagert werden. Die Gemeinde müsse sich von zwei der vier Feuerwehrstandorte trennen. In Löthain gebe es nur noch einen Kameraden, der ständig verfügbar sei, in Leutewitz drei. Auch durch die energetische Sanierung der Ganztagsschule in Krögis könne viel Geld gespart werden. Die Gemeinde solle schnellstens Bedarfszuweisungen, also zusätzliche Mittel des Freistaates, beantragen.

Es stünden für ganz Sachsen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Von diesen müsse Käbschütztal im günstigsten Fall über 2,1 Millionen beantragen. Die würden die Schulden abdecken. In einem Punkt will Scholz nicht mehr sparen: „Wenn die Gemeinde Bestand haben will, muss sie wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister haben“, so Scholz. „Derzeit haben viele Räte die Gemeinde aufgegeben, streben immer noch eine Fusion an. Wenn es Geld vom Freistaat gibt, müssen wir uns neu positionieren, sonst droht eine Zwangsverwaltung“, sagte er.

Der Beschluss müsse nicht aufgehoben werden, schließlich habe man keine Fusion beschlossen, sondern, Gespräche darüber zu führen, sagte Gabriele Philipp (Wählervereinigung Käbschütztal). Hans-Joachim von Zahn (Bürger für Käbschütztal), der einst das Haushaltsstrukturkonzept mit genau den gleichen Zielen aufgestellt hatte, hält das jetzt für illusorisch. „Es ist alles theoretisch toll, praktisch aber wird das nichts mit dieser Verwaltungsspitze“, sagte er.

Viele Aufträge habe der Bürgermeister nicht ausgeführt, es seit 2015 nicht geschafft, die Personalkosten zu senken. Für einen hauptamtlichen Bürgermeister müsste der jetzige ehrenamtliche Platz machen. „Daran ist nicht zu denken“, so von Zahn. Die Beschlusslage, dass der Gemeinderat an einer Fusion festhalte, gelte nach wie vor, sagte Lars Dietrich (Bürger für Käbschütztal). Seine Wählervereinigung und die CDU brachten gemeinsam den Antrag ein, im Februar erneut über die Zukunft der Gemeinde zu beraten.

Seine Bürger will man bei diesem wichtigen Thema aber nicht dabei haben, es wurde eine nicht öffentliche Sitzung beantragt. Der Antrag wurde angenommen, dürfte aber problematisch sein. Zum einen sind laut Gemeindeordnung Sitzungen des Gemeinderats öffentlich, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern. Das ist hier nicht zu erkennen.

Zudem ist vorgeschrieben, dass über Anträge aus der Mitte des Gemeinderats, einen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung in öffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden muss. Es wurde aber in öffentlicher Sitzung dazu beschlossen.