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Bürgerbegehren sorgt für Unruhe

In Ohorn werden derzeit Stimmen gesammelt. Aber nicht im Namen der Gemeinde.

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© René Plaul

Ohorn. Nach Pulsnitz, Radeberg und Königsbrück haben auch Ohorner Bürger ein Begehren zum Thema Asyl angeschoben. „Nein zur Asylbewerberunterkunft“ lautet die Überschrift. Um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, werden derzeit offenbar Unterschriften an Wohnungstüren gesammelt. Das sorgte jetzt für Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung. So habe eine Frau angegeben, im Auftrag der Gemeinde bzw. sogar der Bürgermeisterin zu sammeln. Verwaltungschefin Sonja Kunze stellt nun klar: „Das stimmt nicht.“ Es sei eine Privatinitiative. Die Vertrauenspersonen werden auf den Unterschriftenbögen auch namentlich genannt. Die Frage, über die in Ohorn abgestimmt werden soll, lautet so ähnlich wie schon in Pulsnitz. Es geht darum, ob die Gemeinde Ohorn Gebäude oder Grundstücke als Unterkunft für Asylbewerber zur Verfügung stellen sollte oder nicht. In der Begründung für das Begehren wird unter anderem auf die Risiken für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verwiesen, die eine solche Unterkunft berge.

Keine bezugsfertigen Gebäude

Das Begehren gehe aber nicht von der Gemeindeverwaltung aus, so Sonja Kunze. Die Gemeinde sei mit dem Kreis über mögliche Unterkünfte im Gespräch. Allerdings gebe es keine bezugsfertigen Gebäude. Auch andere Objekte stünden derzeit nicht zur Verfügung. Um auf Asylbewerber oder Flüchtlinge vorbereitet zu sein, haben sich außerdem Gemeinderäte bereiterklärt, sich mit der Bürgermeisterin in einer Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit dem Thema Asyl zu befassen. Die Gemeinde warte nun das Ergebnis des Begehrens ab und werde ihre Linien im Umgang mit dem Thema Asyl weiter verfolgen und die Bürger darüber informieren.

Am Gemeinderat ist es dann letztlich festzustellen, ob das Bürgerbegehren erfolgreich war, ob alle Voraussetzungen für einen Entscheid erfüllt sind.

In Pulsnitz hatte sich die Stadt juristisch beraten lassen. Aufgrund des Rechtsgutachtens wurde dem Begehren aber keine Chance eingeräumt. Hintergrund war die Fragestellung. Die sei zu allgemein auf Unterkünfte an sich ausgerichtet und nicht auf ein konkretes Vorhaben bezogen. Das sei nicht zulässig. (szo)