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Brüssel geht gegen Windpark Moldava vor

Es bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umweltprüfung. Kritiker aus Sachsen sehen sich bestätigt.

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Von Steffen Neumann

Die Europäische Kommission will die Umweltverträglichkeitsprüfung des nahe der sächsischen Grenze geplanten Windparks Moldava überprüfen. Wie der sächsische Europaabgeordnete Peter Jahr (CDU) mitteilt, hat die Kommission gegen Tschechien ein sogenanntes EU-Pilotverfahren eröffnet. Mit dieser Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren sollen mögliche Verstöße gegen EU-Recht aufgeklärt werden, so Jahr weiter. Sollte sich das Problem auf diesem Wege nicht lösen lassen oder die Kommission mit der Beantwortung ihrer Fragen nicht zufrieden sein, kann sie ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. „Diese Entscheidung zeigt, dass auch die Europäische Kommission Klärungsbedarf sieht“, sagt der Europaabgeordnete, der Mitglied im Petitionsausschuss des EU-Parlaments ist. Mit dem Pilotverfahren reagiert die Kommission auf eine Petition, die die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle beim Europaparlament eingereicht hat.

Stellungnahme mit 100 Auflagen

Der Vorstoß der Europäischen Kommission kommt für die Gegner des Windparks womöglich noch zur rechten Zeit. Denn 12 der 18 Windräder hatten bereits Ende August eine Ausnahmegenehmigung des Bezirksamts in Ústí nad Labem vom Schutz seltener Pflanzen und Tiere wie des Birkhuhns erhalten. Die Entscheidung wurde von tschechischen Naturschützern beim Umweltministerium angefochten, das innerhalb von vier Wochen entscheiden muss, ob die Genehmigung rechtens ist. Dabei hatten die Prager Beamten erst Anfang Mai dem Windparkprojekt bescheinigt, keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu haben und damit die zahlreichen Einwände auch aus Sachsen vom Tisch gefegt. Allerdings versah das Ministerium seine Stellungnahme mit über 100 Auflagen, was unter Experten Verwunderung auslöste. „Das zeigt, dass der Windpark in diesem Gebiet eigentlich gar nicht entstehen dürfte“, so die Einschätzung des Ornithologen Vladimír Bejcek.

Diese Einschätzung teilt auch Peter Jahr, der im Falle, dass sich die Umweltprüfung als fehlerhaft erweist, Nachbesserungen oder gleich ein Vertragsverletzungsverfahren fordert. Parallel bereitet der Naturschutzbund Sachsen mit tschechischen Naturschützern eine Klage bei einem tschechischen Gericht gegen die Ende August erteilte Ausnahmegenehmigung vor. Entscheidend wird sein, ob wenigstens einer der beiden Prozesse einen Baustopp nach sich zieht. Denn der Investor EP Renewables hat nur noch bis 20. Oktober Zeit, mit dem Bau der Windräder zu beginnen. Dann endet eine Übergangsfrist, die ihm vom neuen Regionalplan des Bezirks Ústí eingeräumt wird. „Das Bauvorhaben muss solange gestoppt werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind“, fordert Peter Jahr.