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Boofen – eine Tradition der Sächsischen Schweiz

Zwischen Naturerlebnis und Naturschutz: Beim Freiübernachten kommt man der Landschaft besonders nah.

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© Mike Jäger

Von Carina Brestrich

Einschlafen unter einem Felsvorsprung – aufwachen vor einem einmaligen Ausblick: Häufig lockt es die Menschen nicht nur zum Klettern und Wandern in die Felsenwelt der Sächsischen Schweiz, sondern auch zum Übernachten. Boofen heißt das Freiübernachten im Elbsandsteingebirge. Abgeleitet vom Wort „pofen“ für „tief und fest schlafen“ ist das wildromantische Schlafen im Freien beliebter denn je.

Heute eher als Naturerlebnis betrieben, ist die Tradition des Boofens mehr aus einer Zweckmäßigkeit entstanden: Schon vor 10 000 Jahren suchten die steinzeitlichen Bewohner der Sächsischen Schweiz Schutz in den Felsen. Später nutzten Räuber die Felshöhlen, ebenfalls Boofen genannt, als Versteck für ihr Diebesgut, im Krieg dienten die Höhlen als Versteck. Als dann das Klettern in der Sächsischen Schweiz als Sport immer populärer wurde, aber geeignete Übernachtungsmöglichkeiten fehlten, bekamen die Boofen ihre heutige Bedeutung: Nach der Bergbesteigung und geschützt von Wind und Wetter legten sich die Bergsteiger einfach unter den Felsvorsprüngen oder in Höhlen schlafen.

Seinen Reiz hat das Boofen bis heute nicht verloren. Im Gegenteil: Laut Nationalparkverwaltung kommen immer mehr Boofer in die Sächsische Schweiz: „Die Zahl der Naturliebhaber, die das Gebiet nur zum Boofen aufsuchen, steigt immer weiter“, sagt Hanspeter Mayr, Sprecher der Nationalparkverwaltung. Dabei ist das Freiübernachten längst nicht mehr überall möglich, seit im Jahr 1990 ein Teil des rechtselbischen Elbsandsteingebirges zum Nationalpark erklärt wurde.

Strenge Regeln fürs Übernachten

So etwa ist es im Nationalparkgebiet grundsätzlich verboten, im Freien zu zelten oder zu übernachten. In Anerkennung der mehr als 100-jährigen Tradition des sächsischen Klettersports, gibt es seit Ende der 1990er-Jahre aber Ausnahmen. An mittlerweile 58 von der Nationalparkverwaltung gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen wird das Boofen toleriert, „wenn dies im Zusammenhang mit der Ausübung des Felskletterns geschieht“, erklärt Mayr.

Diese offiziellen Boofen sind mit einem Schild versehen und liegen allesamt außerhalb der besonders geschützten Kernzone. Offenes Feuer ist an den Plätzen verboten, Campingkocher und Kerzenlicht bei sorgfältigem Gebrauch akzeptiert. Weniger streng sieht es außerhalb des Nationalparks aus: Im Landschaftsschutzgebiet ist – mit Ausnahme bestimmter Naturschutzgebiete wie dem Pfaffenstein – das Zelten zwar verboten, das Übernachten im Freien aber gestattet. Die Boofen dort sind nicht speziell gekennzeichnet.

Selbstverständlich für jeden Boofer sind die Regeln: Jede Freiübernachtungsstelle wird sauber gehalten. Müll wird wieder mitgenommen, Tiere nicht durch Lärm gestört und Felsen sowie Vegetation geschont. Zum Ehrenkodex gehört unter anderem auch, Gepäck nicht auf dem Boden zu lagern, sondern möglichst nach oben zu hängen. Hinterlassenschaften sind zu vergraben. „Man sollte den Platz wieder so verlassen, wie man ihn selbst vorfinden möchte, vielleicht sogar in einem besseren Zustand“, fasst Hanspeter Mayr zusammen.

Bußgelder bei Verstößen

Doch so klar dieser Ehrenkodex für die meisten Naturliebhaber ist: Die Beliebtheit des Freiübernachtens bringt auch Negatives mit sich. „Mit der Anzahl der Leute kann auch die Belastung für das Gebiet ansteigen“, sagt Mayr. Längst halten sich nicht mehr alle an die Regeln. So habe die Zahl der illegalen Boofer im Nationalpark in den vergangenen Jahren zugenommen. „Die Zahlen liegen im deutlich dreistelligen Bereich“, sagt Mayr.

Die Folgen bekommen andere zu spüren: In Bad Schandau etwa hat im September 2015 ein Lagerfeuer in den Affensteinen einen schweren Brand ausgelöst und einen Hektar Wald zerstört. Aufgrund des unwegsamen Geländes hatten die Einsatzkräfte große Mühe, der Flammen Herr zu werden, ein Löschhubschrauber musste helfen. Auf den Kosten von rund 20 000 Euro blieb die Stadt Bad Schandau sitzen.

Werden illegale Schlafgäste von der Nationalparkverwaltung erwischt, drohen Bußgelder. Wie hoch diese sind, kann die Nationalparkverwaltung nicht pauschal angeben. „Als grobe Einschätzung lässt sich sagen, dass je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit das Bußgeld empfindlich höher ist als die Kosten für die Übernachtung in einer der schönen Herbergen in der Nationalparkregion“, sagt Hanspeter Mayr. Auch wie viel der Freistaat, der die Bußgelder verhängt, in den zurückliegenden Jahren eingenommen hat, ist nicht bekannt. „Wir versuchen, die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Informationsgespräche zu vermeiden und an die Vernunft zu appellieren“, sagt der Nationalpark-Sprecher.