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Böses Erwachen für Hobby-Traktoristen

Viele Traktoren-Besitzer müssen ihr grünes Nummernschild zurückgeben und sind ratlos.

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© Archiv/Brühl

Von Birgit Ulbricht

Großenhainer Land. Als Herbert K. das Schreiben las, glaubte er zunächst an einen Irrtum. Doch der Rentner musste tatsächlich die grünen Nummernschilder seines Traktors zurückgeben. Und das hat Konsequenzen: Denn sein Gefährt, mit dem er mal Holz aus dem Wald holt oder andere schwere Arbeiten auf dem Grundstück erledigt, ist damit nicht mehr von der Steuer befreit. 150 bis 500 Euro fallen so je nach Fahrzeugtyp plötzlich an. Das schlimmste für die Hobbytraktoristen ist jedoch, dass sie diese Neuerung gar nicht nachvollziehen können, erzählt Jörg Naumann vom Kfz-Zulassungsdienst in Großenhain.

Er selbst habe nur durch Aufträge von Kunden bemerkt, dass es irgendwann über den Jahreswechsel offenbar eine gravierende Änderung gegeben hat. Doch weder ist für Jörg Naumann irgendwo nachzulesen, dass sich ein Gesetz geändert hat, noch geht beim Zollamt jemand ans Telefon. Die offizielle Hotline „Informations- und Wissensmanagement Zoll“ 0351/448 34 550 sei nicht erreichbar. Dabei ist die Hotline im Faltblatt des Zolls veröffentlicht, das in jeder Kfz-Zulassungsstelle ausliegt. Eine andere interne Durchwahl, die eigentlich nur die Mitarbeiter der Kfz-Zulassung in Meißen selbst anrufen, schaltet seit einiger Zeit ebenfalls auf Box um.

Alt-Schilder unbrauchbar

Was Naumann bislang herausgefunden hat, ist, dass wer seinen Traktor gewerblich nutzt, als Land- oder Forstwirt zum Beispiel, der muss sich keine Sorgen machen. Auch wer jetzt schon ein grünes Nummernschild hat, darf es behalten. Nur wer ein neues Gefährt anmelden will oder dies Anfang dieses Jahres getan hat, bekommt einen Bescheid zum Abgeben der Kennzeichen. Und nicht nur das. „Die Leute müssen ihre Kennzeichen ummelden und auch neue Kennzeichen beantragen“, so Naumann.

Früher wurden „grüne Schilder“, wenn sie aus irgendeinem Grund in steuerpflichtige „schwarze Kennzeichen“ umgewandelt werden mussten, wenigstens nur farblich überprägt. Der Eigentümer konnte sein bisheriges Nummernschild aber weiterhin behalten. „Das ist jetzt nicht mehr so“, erklärt Naumann, „die Farbwalzen sind so empfindlich, dass sie nicht mehr für gebrauchte Platten genutzt werden, die schon gelocht sind.“

Die Folge: Der Fahrzeughalter muss neue Schilder prägen lassen und bezahlt wieder. Das ist umso ärgerlicher, weil vielleicht der Nachbar sein grünes Schild behält, weil er es früher beantragt hat, während der Neuanmelder plötzlich Steuern zahlen muss. Betroffen sind offenbar alle Privatpersonen ohne landwirtschaftliches Haupt- oder Nebengewerbe. Das kann der Hobby-Tierhalter sein oder ein Privater, der etwas Wald besitzt. Bislang ebenfalls ausgenommen von der Steuerpflicht waren selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Transportgerät für Sportgeräte – zu denen auch Pferdeanhänger zählen. Aber ausschließlich für Turnierfahrten und Pferdetransport, nicht zum Heuholen.