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Böse Überraschung für Autofahrer

Viele haben vergessen, ihre neue Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern zu lassen. Das kostet.

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© Klaus-Dieter Brühl

Von Birgit Ulbricht

Großenhain. In den letzten Tagen sind manchem nicht nur liebevolle Wünsche ins Haus geflattert. Das Landratsamt verschickt sogenannte Halteraufforderungen. Das hat viele verunsichert. Jörg Naumann vom Zulassungsservice „Sachsen-Shuttle“ war einer der Ersten, dem die Schreiben gezeigt wurden. Er erklärt, was es damit auf sich hat: Hintergrund ist der §13 der Fahrzeugzulassungsverordnung, der besagt, dass eine Änderung in den Fahrzeugpapieren unverzüglich zu erfolgen hat. Und das haben offenbar viele verpasst.

Dabei wurden in diesem Jahr durch Eingemeindungen viele Orte anderen Gemeinden oder der Stadt Großenhain zugeordnet. Im Zuge der Eingemeindung wurden oft die Straßennamen geändert. Jeder, den das betrifft, hätte daraufhin auch die Adresse in den Ausweisen und Fahrzeugpapieren ändern müssen. Die Änderung im Personalausweis wurde von fast allen Bürgern auch erledigt. Bei den Fahrzeugpapieren sah das schon anders aus. Einige hatten es wohl einfach vergessen, andere wollten das Thema wohl schlichtweg aussitzen.

Letzteres war keine gute Idee. Zum einen hat der Fahrzeughalter diese Änderung nun binnen einer sehr kurzen Frist zu erledigen, zum anderen bleibt er nun auf den Kosten für die Änderung seiner Fahrzeugpapiere sitzen. Dabei wären die Kosten im Zuge der Eingemeindung noch erstattet worden. So zahlt er jetzt nach Erhalt des Schreibens vom Landratsamt die Kosten selbst. Das können in einem Haushalt mit mehreren Fahrzeugen schon mal an die 20 bis 50 Euro werden, schätzt Jörg Naumann.

Und nun? Junge Fahrzeughalter sehen die Sache meist lockerer – Senioren sind dagegen von dem Brief meist sehr verunsichert. „Verständlich, wenn man mit dieser Art von Behördenbriefen eher weniger zu tun hat“, so Naumann. „Ich empfehle hier Ruhe zu bewahren, aber trotzdem diese Frist von zehn Werktagen nicht zu überschreiten. Bitte alle nötigen Fahrzeugpapiere zusammensuchen, und wer sich eine Fahrt auf die Zulassungsbehörde ersparen möchte, bringt mir die Unterlagen im Büro in Großenhain oder Liega vorbei oder ich hole sie ab“, so Jörg Naumann.

Richtig nachvollziehen kann der Großenhainer den ganzen Ärger nicht. „Da wird am Wochenende die Werbung von den Diskountern studiert und die Butter dort geholt, wo sie zehn Cent günstiger ist, aber an anderer Stelle verschenkt man diese 50 Euro Gebühr“, wundert er sich. Und: Kommt ein Fahrzeughalter irgendwann später auf die Kfz-Zulassungsbehörde, zum Beispiel zur Eintragung einer technischen Änderung oder der Reparatur eines Kennzeichens durch einen Unfall, wird die Gebühr sowieso rückwirkend erhoben. Wer diese Halteraufforderung ignoriert, bekommt ein weiteres Mal Post vom Landratsamt. Dieser Bescheid ist dann übrigens schon mit einer Einleitung kostenpflichtiger Maßnahmen und im schlimmsten Fall sogar mit der Untersagung des Fahrzeugbetriebes, also einer Stilllegung verbunden.

Betroffen sind alle Fahrzeughalter, die ihre Adresse noch nicht in den Fahrzeugpapieren geändert haben und die seit 2010 nach Großenhain eingemeindet wurden. Aber auch die Orte die 2012 zu Lampertswalde kamen. Oder ganz aktuell alle Orte, die im Januar 2016 in die Gemeinde Thiendorf eingemeindet wurden. Aber auch, wer nach einem Umzug oder einer Namensänderung noch nicht auf der Kfz-Zulassungsbehörde war, könnte im neuen Jahr Post bekommen.