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Blitzer am A-17-Zubringer ärgert Urlauber

Nun wird gefordert, das Gerät in den Ferien abzuschalten. Was sagt die Verkehrsbehörde?

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© Egbert Kamprath

Von Maik Brückner

Lauenstein. Der Blitzer an der Lauensteiner Grundschule hat schon viele Kraftfahrer unangenehm überrascht. Nun hat es auch Günter Griebenow erwischt. Der Hesse aus Frankfurt am Main wurde im Juli auf dem A-17-Zubringer Richtung Müglitztal geblitzt. Statt der erlaubten 30 Stundenkilometer passierte er die Talstraße vor der Schule mit Tempo 49. Der Hesse war außer sich, spricht von Abzocke. Er findet, dass die Langsamfahrstrecke schlecht ausgeschildert sei. „Das Tempo-30-Schild steht am Ende einer Linkskurve und ist kaum zu sehen“, sagt Günter Griebenow. Zudem habe ihm ein Lastwagen mit Anhänger die Sicht auf das Schild verhindert. Ihn wundert zudem, dass auf dem Fahrbahnbelag nicht auf die Schule hingewiesen wird. „Andernorts ist das üblich.“ Da werde ein Symbolbild, das laufende Schüler zeige, auf die Straße gemalt. Wäre das hier der Fall gewesen, hätte er die Schule als solches wahrgenommen. So aber wurde er geblitzt.

In seiner Wut hat er das Landratsamt angeschrieben. Dort sieht man keinen Handlungsbedarf, wie eine SZ-Nachfrage ergab. „Die Verkehrszeichen sind entsprechend dem Regelwerk aufgestellt worden“, sagt Martina Fehrmann, Leiterin des Amtes für Straßenbau und Verkehr. Nach ihrer Einschätzung ist das Tempo-30-Schild „für jeden Fahrzeugführer gut sichtbar“. Die von dem Hessen angeregte Markierung auf der Straße sei geprüft worden, ergänzt sie. Im Landratsamt sei man zum Schluss gekommen, dass diese nicht notwendig ist. Zudem haben Schriftzeichen, Piktogramme oder auf der Fahrbahn wiedergegebene Verkehrszeichen „keine eigenständige Rechtswirkung“, erläutert Frau Fehrmann.

Sie nimmt auch zum Vorwurf Stellung, wonach es sich bei dem Blitzer um eine Abzocke handelt. Schließlich seien in Sachsen Sommerferien. „Kein Mensch war auf der Straße“, erinnert sich Günter Griebenow. Das mag sein. Trotzdem werde der Blitzer in den Ferien nicht abgeschaltet. Denn es gelte der Grundsatz, dass eine Verkehrsregelung verlässlich sein muss, erläutert Kerstin Körner, Leiterin des Ordnungsamts im Landratsamt. Würde man dem Vorschlag folgen, würde sich die Verkehrsregelung ständig ändern, da die Ferienzeiten in Sachsen auch wechseln. Ines Richter, die die Grundschule Lauenstein leitet, hält die Abschaltung des Blitzers in den Ferien aus einem ganz praktischen Grund für nicht praktikabel. Denn in unmittelbarer Nähe der Schule befindet sich der Hort, der in den Ferien Ferienspiele anbietet, die von vielen Schülern besucht werden. Da sich Hort und Schule das Außengelände und den Zugang zur Schule teilen, gebe die Tempo-30-Zone vor der Schule auch in den Ferien Sicherheit.

Die Schulleiterin hält den Blitzer nach wie vor für sinnvoll. Bevor er stand, sind viele Autofahrer – wohl auch aus Unkenntnis, dass sich hier eine Schule und ein Hort befinden – aufs Gaspedal getreten. Mit Tempo 30 sind nur wenige vorbeigefahren. Das hat sich geändert. Die Einheimischen wissen, dass hier ein Blitzer steht. Deshalb halten sie sich an das Tempolimit, hat Ines Richter beobachtet. Und das spiegelt sich in den Zahlen des Landratsamtes wider.

Seit der Errichtung des Blitzers vor gut zwei Jahren wurden in Richtung Müglitztal/Altenberg 8 370 Bußgeldbescheide fällig. In Richtung Autobahn waren es nur etwas mehr als die Hälfte, genau 4 264. Die Differenz lässt sich leicht so erklären: Die meisten Urlauber und Ausflügler, die ins Osterzgebirge wollen, reisen über die A 17 an, biegen an der Abfahrt Bad Gottleuba ab und fahren über Liebenau und Lauenstein. Nicht wenige fahren an der Grundschule zu schnell und werden geblitzt. Wenn die Urlauber über den gleichen Weg zur Autobahn heimkehren, wissen sie, dass in Lauenstein ein scharfer Blitzer steht. Sie fahren langsamer. Dementsprechend werden in Richtung Autobahn weniger geblitzt.