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Bis auf die Unterhose

Fehlverhalten der Polizei oder doch nur üble Nachrede? Die Frage soll nun ein Richter klären.

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© Symbolfoto: Fabian Schröder

Von Nadine Franke

Es war gegen zwei oder drei Uhr nachts nach einem normalen Freitagabend in der Neustadt, als Jakob W. (28) neben der Scheune mit ansah, wie ein Unbekannter mit dunkler Hautfarbe in heruntergelassenen Hosen vor vier Polizisten stand. Als ihm später der Unbekannte sagte, dass das öfter vorkam, war sich der 28-jährige Deutsche sicher, dass er bezeugen müsse, was die Beamten taten. So folgte er ihnen am 10. September 2016 durch die Neustadt. Es habe damit geendet, dass er lautstark an der Haltestelle an der Rothenburger Straße rief, dass die Polizisten einen Mann zwangen, sich bis zur Unterhose auszuziehen und sich auf die Straße zu legen. So berichtete es der beteiligte Polizist.

Für diese Rufe wird W. nun im Amtsgericht Dresden der Prozess wegen Verleumdung mit Beleidigung gemacht. Laut Anklage habe er dabei sowohl die vier Beamten beleidigt sowie auch den Ruf der Polizei geschädigt. Denn als die Polizisten ihn zur Ordnung riefen, habe er sie als „Lutscher“ bezeichnet. Zuvor hatte er nach eigener Aussage bereits zwei bis drei Personenkontrollen beobachtet. Die Beleidigung hingegen wäre ein Missverständnis, nachdem die Polizisten ihn wegschickten. „Ich fühle mich hier behandelt wie ein Lutscher“, wiederholt er, was er zu seinen Freunden gesagt hätte. Allerdings hätten diese in der Zwischenzeit bereits mit ihren Smartphones das Gespräch mit den Polizisten gefilmt. Um das zu unterbinden, seien die Polizisten sogar handgreiflich geworden.

Das ist nicht, woran sich der Polizist erinnere. Auch das erste Treffen scheint ein Missverständnis zu sein. Der Polizist erklärt vor Gericht, dass der Unbekannte nach der abgeschlossenen Durchsuchung plötzlich seine Hose runtergezogen hätte. Geklärt werden konnte während des Prozesses im Grunde noch nichts. Der Verteidiger und der Staatsanwaltschaft stritten nur darüber, ob der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen wird, oder das Verfahren eingestellt werden könnte. Nun wird Ende August neu verhandelt.