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Bierflasche ins Gesicht geschlagen

Ein Döbelner stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die Tat brachte ihn drei Jahre Bewährung ein.

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Von Helene Krause

Weil er in der Straße der Jugend in Döbeln einem 32-Jährigen eine Bierflasche ins Gesicht schlug, stand jetzt ein 62-Jähriger vor dem Richter des Amtsgerichts Döbeln. Der Geschädigte erlitt eine Schädelprellung und Schnittverletzungen am Nasenrücken, dem rechten Nasenflügel und am rechten Ohr. Er musste im Krankenhaus behandelt werden. Einen Monat war er krankgeschrieben. Noch heute hat er Beschwerden. Folgeschäden sind nicht ausgeschlossen.

Zur Tatzeit soll der Angeklagte mit anderen Mietern vorm Haus gesessen und Bier getrunken haben. Sein zwei Monate alter Hund sei aus der Wohnung gekommen. „Er hat sich selbst die Tür aufgemacht“, sagte der Angeklagte. Er und eine Frau mit zwei Kindern hätten versucht, den Hund einzufangen. Die anderen Mieter wären in dieser Zeit zurück in ihre Wohnungen gegangen.

Der Vater des Geschädigten soll dann vom Balkon gebrüllt haben: „Sperr Deine Töle ein!“ Später sei der Geschädigte gekommen und hätte mit ihm eine Rangelei angefangen. Bei dieser hätte das vermeintliche Opfer ihm das Hemd zerrissen und ihm auch mehrfach ins Gesicht geschlagen. „Ich merkte, dass ich blutete und eine Bierflasche in der Hand hatte“, sagt der Angeklagte. „Mit der Flasche schlug ich nach ihm.“

Der Geschädigte und sein Vater schildern den Tathergang allerdings anders. „Ich rief mehrfach, dass er seinen Hund anleinen soll“, sagte der Vater als Zeuge aus. Obwohl ein kleines Mädchen über die Wiese kam, das Angst vor dem Hund hat, habe der Beschuldigte sein Tier nicht angeleint. Der Zeuge rief seinen Sohn zur Hilfe. „Ich drehte mich um“, schildert der Geschädigte den Tathergang. „Auf einmal hatte ich die Bierflasche auf dem Kopf.“ Sein Vater rief Polizei und Krankenwagen. Ein Glassplitter drang dem Geschädigten ins rechte Ohr. Um den Splitter entfernen zu lassen, musste er nach Riesa in die Klinik. Im Döbelner Krankenhaus entfernte man ihn die Glassplitter aus dem Gesicht. Auch zum Augenarzt musste er mehrfach. Noch heute tränt sein rechtes Auge. Ob die Verletzungen jemals ausheilen werden, ist ungewiss.

Wegen der Verletzungen wurde Rechtsanwalt Thomas Fischer als Vertreter der Nebenklage eingeschalter. In einem Adhäsionsverfahren fordert Fischer 100 Euro für entstandene Schäden an der Kleidung seines Mandanten und 5000 Euro Schmerzensgeld.

Trotz der unterschiedlichen Aussagen von Opfer und Täter sehen Richter Janko Ehrlich und Staatsanwalt Christian Kuka die Tat als erwiesen an. Ehrlich verurteilt den Angeklagten, der erheblich und auch einschlägig vorbestraft ist, zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. In die Strafe fließt ein Strafbefehl vom 4. September 2014 mit ein. Damals wurde der Beschuldigte wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss er dem Geschädigten 1818 Euro für entstandene Schäden und als Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.