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Bewährungsstrafe für Döner-Koch

Nach zwei hitzigen Sitzungen endete das Verfahren um die Hinterziehung von 630 000 Euro Steuern.

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© dpa (Symbolfoto)

Alexander Schneider

Dresden. Eine anonyme Anzeige brachte den Stein ins Rollen. Dann stocherten die Finanzermittler in dem Döner-Imperium von Hüseyin Ö. Der Inhaber der bis zu fünf Dresdner Babos Dönerpoint-Filialen soll von 2009 bis 2014 rund 630 000 Euro an Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer hinterzogen haben. Eine irre Menge. Bereits vergangene Woche hat der Prozess gegen den gelernten Koch am Amtsgericht Dresden begonnen. Laut Anklage soll H. weiter versucht haben, dem Finanzamt bis Mitte 2015 weitere knapp 90 000 Euro vorzuenthalten. Er habe unter anderem falsche Angaben gemacht, den Gewinn seines Unternehmens auch schon einmal von 320 000 auf 29 000 Euro heruntergeschummelt. Die Zahlen der Staatsanwaltschaft sind Schätzungen des Finanzamtes, H. hatte seine Außenstände akzeptiert.

Zum Auftakt des Prozesses hatte der Angeklagte, ein 48-jähriger Deutscher mit türkischen Wurzeln, die Taten eingeräumt und angekündigt, dass er versuchen wolle, einen Großteil des Schadens zu begleichen. Sein Verteidiger Endrik Wilhelm argumentierte, dass sein nicht vorbestrafter Mandant die ausstehende Summe nicht voll begleichen könne. „Die Hälfte ist besser als nichts“, sagte er mehrfach, die Hälfte der noch offenen Steuerforderung wäre etwa 250 000 Euro. Wenn Ö. jedoch tatsächlich ins Gefängnis gehen müsste, dann hätte niemand etwas davon, so Wilhelm.

Auch wenn das Schöffengericht die vorgeschlagene Regelung grundsätzlich begrüßte, machten die Richter es dem Angeklagten und seinem Verteidiger nicht gerade leicht. Nachdem am Dienstag die Vermögenssituation des Angeklagten – er führt die Kette heute angeblich nicht mehr – und seiner Ehrfrau erörtert wurde, auch mit einem Blick in die Bücher, forderte die Staatsanwältin eine Rückzahlung von 400 000 Euro, was zu weiteren hitzigen Debatten im Gerichtssaal führte.

Schließlich einigten sich die Prozessbeteiligten doch noch. Das Schöffengericht verurteilte den geständigen Angeklagten wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss Ö. in den nächsten drei Jahren 300 000 Euro zurückzahlen. Schafft er es nicht, droht ihm der Widerruf der Bewährung.