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Bewährungsstrafe für Diebstahl bei Kaufland

Ein Mann aus Freital soll in Waldheim gestohlen haben und ohne Führerschein gefahren sein. Er gestand nicht alles.

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Mehrfach stand der 35-jährige Angeklagte bereits wegen Diebstahls vor Gericht. Jedes Mal wurde er verurteilt. Sogar im Gefängnis saß er schon. Diesmal muss er sich vorm Amtsgericht Döbeln wegen Diebstahls in zwei Fällen und wegen des Fahrens ohne Führerschein verantworten. Weitere Diebstahlsdelikte werden ihm in kommenden Verfahren zur Last gelegt.

Am 16. April 2012, gegen 21.45 Uhr, soll er bei Kaufland in Waldheim Schnaps und Kosmetik gestohlen haben. Der entstandene Sachschaden hat rund 1620 Euro betragen. Des Weiteren soll der Angeklagte am 6. September 2012, gegen 22.00 Uhr, zum wiederholten Mal bei Kaufland in Waldheim Schnaps und Kosmetik gestohlen haben. Das Diebesgut betrug rund 730 Euro. Eine Verkäuferin beobachtete an dem Abend, wie er mit einem Koffer über den Notausgang den Supermarkt verließ. Sie verfolgte ihn daraufhin.

Auf dem Parkplatz wollte er das Diebesgut in einem Pkw verstauen. Doch dazu kam er nicht mehr. Er stieg ins Auto und fuhr ohne den Koffer davon. Weil er zur Tatzeit keinen Führerschein besaß, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass er ohne ihn gefahren ist.

In der Verhandlung gesteht der Angeklagte die Diebstähle. Grund für die Tat soll sein Drogenkonsum gewesen sein. Er war zur Tatzeit heroinsüchtig.

Der Russlanddeutsche kam 2001 mit seiner Mutter, der Schwester und dem Großvater nach Deutschland. Seit dieser Zeit nimmt er Drogen. Mehrere Entgiftungen und eine Langzeittherapie hat er schon absolviert. Zurzeit konsumiert er keine Drogen mehr.

Obwohl er die Diebstähle gesteht, bestreitet er das Fahren ohne Führerschein. „Ich bin auf der Beifahrerseite eingestiegen“, sagt er. Diese Aussage bestätigt die Verkäuferin, die den Diebstahl am 6. September 2012 beobachtete und ihn zum Parkplatz folgte. „Er ist auf der Beifahrerseite eingestiegen“. sagt sie in der Zeugenvernehmung. „Auf dem Fahrersitz saß ein anderer Mann.“ Bei der polizeilichen Vernehmung kurz nach dem Diebstahl hatte sie jedoch erklärt, dass der Beschuldigte gefahren sei. Doch die Tat ist über zwei Jahre her. So genau kann sie sich nicht mehr erinnern. Das Gericht geht deshalb davon aus, dass der Angeklagte nicht der Fahrer war.

Weil er die Diebstähle gesteht, werden die Zeugen ungehört entlassen. Unklar bleibt in der Verhandlung die tatsächliche Höhe des durch die Tat entstandenen Schadens vom 16. April 2012.

580 Euro Schaden verursacht

Die Schadenaufstellung enthält mehr Waren, als der Angeklagte tatsächlich gestohlen hat. Vor allem bei den Kosmetikartikeln geht das Gericht von einem weit geringeren Schaden aus. „Dass an einem Tag niemand außer dem Angeklagten in der Kosmetikabteilung gestohlen hat, das ist nicht anzunehmen“, sagt Richterin Karin Fahlberg. Weil der Angeklagte angibt, nur 20 Dosen Creme gestohlen zu haben, geht sie von einem Schaden von nur rund 580  Euro aus. Bei dem Diebstahl im September entstand dem Supermarkt gar kein Schaden. „Das Diebesgut wurde an den Eigentümer zurückgeführt“, sagt Fahlberg.

Obwohl Staatsanwalt Christian Kuka eine Freiheitsstrafe von neun Monaten fordert, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll, verurteilt Richterin Fahlberg den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Für die Bewährungszeit wird er der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt. Er muss jeden Wohnortwechsel dem Gericht anzeigen und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit binnen sechs Monaten leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (hk)