Merken

Bewährung für Automaten-Betrüger

Zwei Männer hatten sich mit einem Trick an den Spielgeräten bereichert. Eine Frage bleibt dabei ganz besonders umstritten.

Teilen
Folgen
NEU!
© Symbolfoto: Jens Trenkler

Von Stefan Lehmann

Riesa. Wer schon einmal beim Flipperspielen zugesehen hat, der mag dieses Bild kennen: Spieler, die am Tisch rütteln, um der Kugel den richtigen Schwung zu geben. Eine Methode, die ein Teil des Spiels ist und sogar ihre eigene Bezeichnung hat: Nudging.

Ein Spieler tut eben alles, um zu gewinnen. So argumentierte am Mittwoch auch einer der beiden Männer, die wegen der Manipulation von Spielautomaten vor Gericht standen. Innerhalb weniger Stunden hatten sie in einer Tankstelle in Schönfeld drei Automaten leergespielt (die SZ berichtete). Dabei hatten der 42-jährige Kosovo-Albaner und sein 48 Jahre alter Bekannter aus Mazedonien eine Sicherheitslücke im Spiel Roulette ausgenutzt, die maximale Gewinne bei minimalem Risiko bedeutete. Am Ende hatten sie mehrere Tausend Euro Bargeld in der Tasche – und der Automatenaufsteller schuldete ihnen weitere 2 300 Euro, die sie später abholen wollten.

Der 42-Jährige beteuerte auch am Mittwoch, dass er nicht unehrlich gespielt hatte. Dass er auf die Masche gestoßen war, sei Zufall, sagt der Kosovo-Albaner, der seit den 90er-Jahren in Deutschland lebt. „Jeder Spieler tut alles Mögliche, um zu gewinnen“, sagte er. „Man drückt jeden Knopf.“ Und dabei habe er eben zufällig einen Fehler des Betriebssystems ausgenutzt. Dass ihm das von der Staatsanwaltschaft als Betrug angelastet wurde, brachte ihn sichtlich in Rage.

Aufsteller ist in der Pflicht

Sein Rechtsanwalt Jörg Dänzer vertrat in seinem Plädoyer eine ganz ähnliche Meinung. Er argumentierte, es liege überhaupt kein unbefugter Eingriff vor. Schließlich habe sein Mandant nur den Bildschirm und die Knöpfe des Automaten bedient. „Der Spieler kann die Tasten argumentieren, solange er nicht in das Gerät eingreift“, so Dänzer. „Es gibt aber keine Verpflichtung, in irgendeiner bestimmten Art und Weise zu spielen.“ Zudem sei der Aufsteller der Automaten in der Pflicht: „Er muss dafür sorgen, dass diese auch ordnungsgemäß funktionieren.“ Wenn die Geräte manipuliert würden, dann sei das schlicht und ergreifend sein Problem. Eine Argumentation, der sich auch Andrea Müller, die Verteidigerin des zweiten Angeklagten, anschloss. Sie ergänzte noch, dass viele der vermeintlichen Beweise gegen die beiden Männer eher auf Vermutungen fußten – und plädierte wie ihr Kollege auf Freispruch. „Wir können ja vieles glauben. Aber im Strafrecht geht’s darum, ob man die Anklagepunkte auch beweisen kann.“ Auch nach Betrachtung der Videos aus der Überwachungskamera der Tankstelle sei da wenig Eindeutiges zu erkennen.

Richterin Ingeborg Schäfer kam letztlich zu einem anderen Schluss. Es sei lebensfremd, anzunehmen, dass die beiden Männer nur zufällig herausgefunden hätten, wie die Betrugsmasche funktioniert – nur einen Tag, nachdem die ersten Anleitungen dazu im Internet kursierten. Zumal die beiden Herren schon wegen anderer Eigentumsdelikte verurteilt wurden – auch, wenn diese teils schon länger zurückliegen. Den angewendeten Trick wertete sie deshalb sehr wohl als unerlaubten Eingriff – eben, weil die Männer das Spiel gezielt manipuliert hätten. Sie verurteilte die beiden Männer deshalb wegen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem müssen die beiden Männer jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.